Im wesentlichen ist es ein Lauf gegen die Gesetze der Wahrscheinlichkeit: früher oder später kommt es zum Steinschlag. Mal gleicht der Einschlag dem eines größeren Insekts, mal produziert er einen ohrenbetäubenden Lärm.
Nicht immer führt ein Steinschlag unmittelbar zu größeren Beschädigungen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, aber schon kleinste Schäden stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Was also tun, wenn der Fall der Fälle eintritt und ein Steinschlag vorliegt? Wann kann die Windschutzscheibe repariert werden und wann ist ein Austausch erforderlich? Die UNFALLHELDEN klären auf!
Steinschlag — Voraussetzungen einer Reparatur
Nicht alle Beschädigungen der Windschutzscheibe machen auch deren Austausch erforderlich. Denn auch wenn es auf den ersten Blick anders wirkt: moderne Windschutzscheiben bestehen nicht nur aus einer Glasschicht.
Tatsächlich besteht die moderne Windschutzscheibe aus drei miteinander verbundenen Schichten: einer inneren und äußeren Glasschicht sowie einer in der Mitte befindlichen Folie. Dieses Glaslaminat wird im Fachjargon auch als „
Verbundglas“ bezeichnet.
Die Beschaffenheit des Verbundglases ermöglicht, durch Steinschlag verursachte Beschädigungen unter bestimmten Voraussetzungen reparieren zu können.
- Eingeschränkte Tiefenwirkung des Steinschlags
Maßgebliches Kriterium in der Reparaturfrage ist die Tiefenwirkung des Steinschlags. Eine Reparatur ist nur in den Fällen möglich, in denen lediglich die obere (äußere) Glasschicht beschädigt worden ist.
Ist auch die innere Glasschicht affiziert, ist ein Austausch der Scheibe erforderlich. Der Schaden kann mit einfachen Reparaturmethoden nicht instandgesetzt werden.
Der entstandene Schaden muss zudem nicht nur in seiner Tiefen-, sondern auch in seiner Flächenwirkung begrenzt sein.
So darf der durch den Steinschlag verursachte Defekt nicht größer als ein Zwei-Euro-Stück sein. Im Zweifelsfall lässt sich die Frage der möglichen Reparatur also schon mit einfachsten Mitteln bequem zuhause feststellen.
- Beschädigung außerhalb des kritischen Bereichs (Sichtfeld)
Ein Schaden, der entsprechend in Tiefen- und Flächenwirkung begrenzt ist, muss zudem außerhalb des „kritischen Bereichs“ aufgetreten sein.
Ein Schaden ist im „kritischen“ Bereich aufgetreten und eine Reparatur mithin unzulässig, sofern sich der Steinschlag im „Sichtfeld“ des Fahrers befindet. Das Sichtfeldes besteht dabei in „d[er] Gesamtheit aller Richtungen nach vorn und nach den Seiten, in die der Fahrer sehen kann“ (
74/347/EWG).
Bezogen auf die Windschutzscheibe beschreibt das Sichtfeld des Fahrers einen circa 30 Zentimeter breiten Streifen, der senkrecht auf Höhe der Lenkradmitte verläuft. Begrenzt wird das Sichtfeld, oben wie unten, durch den Wirkbereich der Scheibenwischanlage.