Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma

Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma? Was der Geschädigte bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall verlangen kann

Ein Autounfall ist schnell passiert und die Halswirbelsäule (HWS) ist sehr anfällig gegenüber der typischen Geschwindigkeitsänderung, wie sie infolge Aufprall typischerweise bei Auffahrunfällen beobachtet werden kann. Die Folge ist oftmals eine HWS-Distorsion bzw. ein Schleudertrauma.

Müssen Schädiger bzw. seine Versicherung nun Schmerzensgeld bezahlen?

Ist bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte körperlich zu Schaden gekommen, so entspricht es der Genugtuungsfunktion im Verkehrsrecht, nicht nur für die unfallbedingten Sachschäden entschädigt, sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen.

Der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung haben daher in angemessenem Umfang Schmerzensgeld für die erlittene(n) Verletzung(en) zu leisten.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld? Gibt es da nicht diese Schmerzensgeldtabelle?

Eine Schmerzensgeldtabelle im engeren Sinne gibt es nicht wirklich, das, was als Schmerzensgeldtabelle bezeichnet wird, ist eine Zusammenstellung von Rechtsprechung, aus der sich ergibt, was einem Geschädigten in vorangegangenen Einzelfällen jeweils als Schmerzensgeld zugestanden wurde. Dies bildet einen Index, wie hoch in etwa im konkreten Einzelfall das Schmerzensgeld sein kann, dies hängt allerdings nichtsdestotrotz immer von den Umständen des Einzelfalles ab, diese „Schmerzensgeldtabelle“ kann nicht schematisch angewandt werden.

Es müssen somit zur Bemessung der Schmerzensgeld-Höhe immer die Beschwerden im Einzelfall betrachtet werden, der Schweregrad der Verletzung ist entscheidend. Die gegnerische Versicherung wird zudem bei der Schadensregulierung immer versuchen, dem Geschädigten möglichst wenig Schmerzensgeld zu bezahlen.

Grundsätzlich beträgt das Schmerzensgeld bei einem kollisionsbedingten HWS-Syndrom auch bei moderaten Beeinträchtigungen (z.B. kleineren Bewegungseinschränkungen) schnell etwa 500 Euro. Treten eine länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit oder Folgeschäden hinzu, kann das Schmerzensgeld auch schnell in den vierstelligen Bereich vordringen.

Liegt eine Teilschuld an dem Autounfall vor, muss der Geschädigte in der Regel eine Kürzung bezogen auf das Schmerzensgeld akzeptieren.

Unmittelbar nach dem Unfall: Was ist zu tun, um den Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zu gefährden?

Symptome einer HWS-Distorsion oder anderer Verletzungen zeigen sich nach einem Autounfall häufig nicht sofort, da der Geschädigte oftmals noch etwas unter Schock steht und deshalb eine etwaige Verletzung nicht spürt. Ist die Polizei zum Unfallort gerufen worden, sollte der Geschädigte auf Befragen nach einer Verletzung angeben, dass er dies derzeit noch nicht sicher sagen kann.

Im Anschluss sollte nach jedem Autounfall mit etwas heftigerem Aufprall ein Arzt aufgesucht und ggf. die Halswirbelsäule untersucht werden, ob nicht eine schlimmere Verletzung eingetreten ist.

Wichtig ist vor allem, dass der Arzt einen entsprechenden Befund dokumentiert, damit das Schleudertrauma später gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung nachgewiesen werden kann. Ohne Schadensnachweis, kein Schmerzensgeld.

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Häufiges Gegenargument der Versicherer: Die Harmlosigkeitsgrenze

Um den Anspruch auf Schmerzensgeld des Geschädigten möglichst gering zu halten bzw. vollständig zu verneinen, bemühen Haftpflichtversicherer oft die sog. Harmlosigkeitsgrenze. Dies wird als Argument verwendet, um zu begründen, dass bei einer Geschwindigkeitsänderung unter 10 km/h vermeintlich keine unfallbedingten Verletzungen eintreten können sollte.

Dies lässt sich allerdings in dieser Pauschalität nicht behaupten. Umso wichtiger ist es allerdings, sofern der Aufprall bei dem Unfall nicht sehr stark war, dass der behandelnde Arzt sorgfältig alle Beschwerden und festgestellten Verletzungen dokumentiert.

Entscheidend für die Höhe der Entschädigung: Der Schweregrad

Wie schlimm ein Schleudertrauma tatsächlich ist, lässt sich in sog. Schweregrade unterteilen, wobei vier Stufen zu unterteilen sind: Stufe 1 und 2 sind diejenigen Fälle an Schleudertrauma, die relativ leicht bei einem Verkehrsunfall entstehen können und meist bei Unfällen mit nicht hohem Geschwindigkeitsunterschied zwischen den aufeinanderprallenden Gegenständen auftreten. Für sie wird in der Regel ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von ein paar hundert Euro zugestanden.Stufe 3 geht einher mit verminderten Muskelreflexen, Bewegungseinschränkungen der Halsmuskulatur und -wirbelsäule, Frakturen, Bewusstlosigkeit und jedenfalls längerer Arbeitsunfähigkeit. In solchen Fällen gesteht das Verkehrsrecht dem Geschädigten auch leicht vierstellige Summen an Entschädigung zu.

Stufe 4 erreicht ein Schleudertrauma, wenn es nach dem Auffahrunfall derart schwere Folgen nach sich zieht, dass das Unfallopfer daran verstirbt oder jedenfalls querschnittsgelähmt ist. Die „Schmerzensgeldtabelle“ gesteht in solchen Fällen sehr hohe Beträge an Schmerzensgeld und zumeist eine Rente für die Folgeschäden zu.

Die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Schleudertrauma

Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, sollte ohnehin immer Rechtsanwälte hinzuziehen, die sich um die Abwicklung der Unfallschäden kümmern (nicht nur bei Totalschaden).

In solchen Fällen sind die Kosten für Rechtsanwälte ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Gerade dann aber, wenn Verletzungen durch einen Verkehrsunfall eingetreten sind, ist dies für das Opfer nahezu zwingend erforderlich, soll die Genugtuungsfunktion auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts von vielen tausend Verkehrsunfällen, die ein Versicherer jährlich reguliert, ist ansonsten die Wahrscheinlichkeit zu groß, dass berechtigte Ansprüche nicht erfüllt werden.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.