Schadensmeldung Haftpflichtschaden: Was tun?

Schadensmeldung Haftpflichtschaden ganz einfach online

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN ist der einfachste Weg, einen Haftpflichtschaden durch einen Verkehrsunfall online zu melden. Nach der Schadenmeldung erfolgt ein Rückruf durch einen versierten Service-Mitarbeiter beim Geschädigten, um die nächsten Schritte zu besprechen. Alternativ kann eine Schadenmeldung auch direkt über die kostenfreie Schadenhotline

0800 72 41 794

erfolgen.

Schadensmeldung Haftpflichtschaden: Was UNFALLHELDEN danach tut:

Der Schadenservice kümmert sich nach der Schadenmeldung in Abspracher mit dem Geschädigten um alles, was notwendig oder sinnvoll ist, um den Schadensfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abwickeln zu können.

Der Schadenservice kümmert sich daher je nach spezifischem Unfall und den Wünschen des Geschädigten deutschlandweit um:

  • KFZ-Gutachter, die den Schaden am Fahrzeug ermitteln und dokumentieren
  • Spezialisierte Rechtsanwälte, die den Schadenfall prüfen und beim gegnerischen Versicherer zur Regulierung einreichen
  • Freie und markengebundene Werkstätten, die das Fahrzeug des Unfallopfers wieder tadellos reparieren
  • Premium-Ersatzfahrzeuge, damit die Mobilität des Unfallopfers auch während Reparatur oder Wiederbeschaffung erhalten bleibt
  • Autoaufkäufer, die bei einem Totalschaden das Fahrzeug erwerben und abholen
  • und vieles weitere mehr.

Für Unfallgeschädigte besteht durch den Schadenservice niemals ein Kostenrisiko.

Schadensmeldung Haftpflichtschaden: Wie hoch ist der Schaden überhaupt?

In aller Regel ist es sinnvoll, dass der am KFZ entstandenen Sachschaden zunächst durch ein Sachverständigengutachten festgestellt wird. Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag hat ein Haftpflichtgutachten den Vorteil, dass es zum Beispiel die Wertminderung beziffert und außerdem Wiederbeschaffungswert und Restwert darstellt, sollte ein Totalschaden eingetreten sein.

Nach der Schadenmeldung kümmert sich UNFALLHELDEN deutschlandweit darum, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden begutachtet und dadurch gewährleistet ist, dass der Unfallgeschädigte ein Gutachten in seinem Interesse bekommt.

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Schadensmeldung Haftpflichtschaden: Was muss man wie einreichen?

Nach der Schadenmeldung ist es als Geschädigter besonders wichtig, der gegnerischen Haftpflicht keine Tür zu öffnen, um den Schadensersatz unberechtigt zu kürzen. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, den Schadenfall durch einen versierten Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung einreichen zu lassen. Der Anwalt prüft vor der Schadenmeldung beim Versicherer alle Ansprüche des Geschädigten, trägt alle Dokumente zusammen, erstellt eine Aufstellung für die Schadensregulierung und fordert die Versicherung zur Zahlung auf.

Die Vorteile dabei sind:

  • Der gesamte Papierkram um die Schadenmeldung ist erledigt.
  • Die Schadenmeldung ist fachlich und inhaltlich einwandfrei.
  • Der gegnerische Versicherer kann nach der Schadenmeldung keine unberechtigten Kürzungen vornehmen.
  • Die Kosten für den Anwalt müssen ebenfalls von der Haftpflicht des Unfallgegners bezahlt werden.

Der Unfallgeschädigte kann also nur gewinnen, wenn er einen Anwalt zur Schadenmeldung hinzuzieht.

Muss ein Unfallschaden nach der Schadenmeldung zwingend repariert werden?

Oftmals fragt sich der Unfallgeschädigte, ob er eine Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung nur einreichen (lassen) kann, wenn er sein KFZ nach dem Unfall reparieren lassen will. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Denn nur weil ein Geschädigter sein vielleicht etwas älteres KFZ mit dem Schaden weiterbenutzen will, bedeutet das nicht, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Ein Geschädigter kann mittels Schadenmeldung den Unfall problemlos fiktiv abrechnen. Das bedeutet, dass auf der Grundlage des Gutachtens der dadurch ermittelte Schaden bezahlt werden muss, auch ohne Reparatur.

Gerade in einem solchen Schadensfall ist daher ein Sachverständigengutachten besonders sinnvoll.

Was kostet der Schadenservice der UNFALLHELDEN?

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN ist für Unfallgeschädigte vollständig kostenlos. Das liegt daran, dass sämtliche für die Unfallabwicklung nötigen Leistungen durch die Haftpflicht des Schädigers bezahlt werden müssen. Deshalb kann dieser Schadenservice vollständig kostenlos für Unfallgeschädigte angeboten werden. Nachdem es sich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch nicht um die eigene Haftpflichtversicherung handelt, erfolgt auch keinerlei Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

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