Schadensersatz für ein Kraftfahrzeug nach einem Autounfall

Schadensersatz für ein Kraftfahrzeug nach einem Autounfall

Welche Schadenspositionen kann der Geschädigte nach einem Unfall von der Haftpflichtversicherung beanspruchen?

Der Verkehrsunfall ist passiert, das Fahrzeug hat einen Schaden erlitten. Was muss die Haftpflichtversicherung bei der Unfallabwicklung nun bezahlen?

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, Auslagenpauschale, Nutzungsausfallentschädigung, was bedeutet dies alles?Grundsätzlich gilt:

Dem Verunfallten sind von der Haftpflichtversicherung alle Unfallschäden zu ersetzen, die ihm entstanden sind.

Typische Schadenspositionen sind beispielsweise:

Reparaturkosten:

Dem Kraftfahrzeughalter des verunfallten KFZ sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung in jedem Fall die Reparaturkosten bei der Schadenabwicklung zu ersetzen, die notwendig sind, um das Auto wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Diese können konkret in der angefallenen Höhe verlangt werden, das Schadensersatzrecht gestattet es dem Geschädigten aber ebenso, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen (so z.B. der BGH, Urt. v. 07. Juni 2005).

Sachverständigenkosten:

Der Geschädigte hat das Recht, die Unfallschäden durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln und bewerten zu lassen. Die Sachverständigenkosten hierfür hat der gegnerische Versicherer zu erstatten.

Es empfiehlt sich für den Geschädigten generell immer, den Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Der Sachverständige ermittelt Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Nutzungsausfallentschädigung und ggf. Wiederbeschaffungswert und Restwert (vor allem beim Totalschaden).

Nicht aber beispielsweise Abschleppkosten und Personenschäden.

Abschlepp- und Standkosten:

Der Geschädigte kann ferner nach geltendem Verkehrsrecht vom Schädiger bzw. dessen Versicherer den Ersatz von Abschlepp- und Standkosten verlangen.

Das sind Kosten, die entstehen, wenn das Kraftfahrzeug nach dem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt und zunächst verwahrt werden muss.

Mietwagenkosten:

Ist der Geschädigte nach dem Unfall auf ein Fahrzeug angewiesen, so muss der Schädiger bzw. dessen Versicherer auch Mietwagenkosten ersetzen, die durch die Anmietung eines alternativen KFZ entstehen.

Die Mietwagenkosten müssen allerdings in einem angemessenen Rahmen liegen, anderenfalls werden sie von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt (so z.B. der BGH, Urt. v. 19. April 2005).

Merkantiler Mindert bzw. Wertminderung:

Merkantiler Minderwert oder Wertminderung bezeichnet im Verkehrsrecht (z.B. nach StVG) den Schaden, der darin liegt, dass durch den vom Unfallgegner verursachten Schaden das Fahrzeug auch nach Reparatur weniger wert ist, als vor dem Unfall.
Auch dies hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem Verunfallten zu ersetzen.

Nutzungsausfall:

Muss das Kraftfahrzeug zur Reparatur bzw. ist nach dem Autounfall nicht mehr fahrtüchtig, hat die Haftpflichtversicherung bzw. ihr Versicherungsnehmer (der Unfallgegner) auch Schadensersatz dafür zu leisten, dass dem Verunfallten sein KFZ nicht zur Verfügung steht.
Der Nutzungsausfall kann abhängig vom konkreten Fahrzeug in Geld beziffert werden (siehe z.B. BGH, Urt. v. 23. November 2004).

Heilbehandlungskosten:

Sind Menschen bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, so sind ihnen vom Versicherer des Unfallgegners auch Heilbehandlungskosten als Schadensersatz zu erstatten.

Hierunter versteht man sämtliche Kosten, die durch medizinische Behandlung entstehen. Bei Personenschäden sind dies allerdings nicht alle Kosten, die das Schadensersatzrecht (z.B. StVG) dem Unfallverursacher bzw. seinem Versicherer auferlegt.

Auslagenpauschale:

Eine Auslagenpauschale gibt es im Verkehrsrecht in mehrerlei Hinsicht:

Sie existiert zum Beispiel bei Rechtsanwaltskosten, aber auch bei Kosten des Gutachters und weiteren Positionen. Der Kraftfahrzeughalter kann diese vom gegnerischen Versicherer oder dessen Versicherungsnehmer ersetzt verlangen.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Was ist der Schadensersatz bei einem Totalschaden zu ermitteln?

Bei einem Totalschaden besteht der Schadensersatz zunächst in dem Betrag Wiederbeschaffungswert (oder Zeitwert) abzüglich Restwert. Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert und Restwert werden durch Gutachten bestimmt.

Nach geltendem Verkehrsrecht haben Haftpflichtversicherung oder ihr Versicherungsnehmer diesen Betrag im Rahmen der Unfallabwicklung als Ersatz zu leisten. Weitere Kosten natürlich ebenfalls, zum Beispiel Abschleppkosten und dergleichen.

Was ist die rechtliche Grundlage für den Anspruch?

Das Zivilrecht und damit auch das Verkehrsrecht sehen vor, dass der Geschädigte Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm ein Schaden entsteht.

Bezogen auf den Bereich des KFZ-Schadensrechts entspringt dieser Gedanke Erwägungen zur Gefährdungshaftung, aber auch zur Betriebsgefahr eines KFZ. Gefährdungshaftung bedeutet grundsätzlich, dass derjenige, der eine Sache besitzt, von der eine Gefahr ausgeht (z.B. ein KFZ) aus dem Gedanken der Gefährdungshaftung für Schäden einzustehen hat, die der Sache entspringen.

Betriebsgefahr bezeichnet grundsätzlich die Gefahr, die von einer Sache im laufenden Betrieb ausgeht. Diese Erwägungen gelten natürlich bei einem Autounfall nicht nur für Sachschäden, sondern auch für Personenschäden.

Sieht die Situation anders aus, wenn der Schädiger keine Fahrerlaubnis besitzt?

Wenn einer der Unfallbeteiligten keine Fahrerlaubnis besitzt, wird die Sachlage noch zusätzlich unerfreulich. Ist es der Unfallgegner als Verursacher, der ohne Fahrerlaubnis fährt, so haftet der Versicherer des Fahrzeuges für Unfallschäden trotzdem, wird aber den Fahrer ohne Fahrerlaubnis und ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Fährt der Geschädigte ohne Fahrerlaubnis, so ändert sich nichts, wenn er objektiv keine Schuld am Unfall trägt. Dies kann aber bei einem solchen Unfall schwieriger zu beweisen sein. Mit einer Strafe hat er natürlich dennoch zu rechnen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.