Schadensabwicklung mit der Versicherung

Schadensabwicklung mit der Versicherung — wie schafft man dies rechtssicher und zuverlässig?

Ein Autounfall passiert jeden Tag tausende von Malen in Deutschland. Der Geschädigte ist nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall derjenige, der ein Interesse an zügiger und sicherer Schadensregulierung hat.

Dass Unfallgegner und die gegnerische Versicherung natürlich ein Interesse haben, die Schadensabwicklung möglichst günstig durchzuführen, liegt ja auf der Hand. Der Schädiger riskiert, dass er in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und damit seine Haftpflichtversicherung teurer wird und der Haftpflichtversicherer möchte möglichst wenig Geld für Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung und weitere Schadenspositionen bezahlen. Wie also kann der Geschädigte die Schadensabwicklung so durchführen, dass er bei der Schadensregulierung nicht auf ihm zustehende Ansprüche verzichtet?

Die Schadensabwicklung – was man nicht tun sollte

Eines ist klar: Wer zahlen muss, ist kein Freund. Und das gilt auch dann, wenn der Zahlungspflichtige sich freundlich und zuvorkommend gibt.

Wendet sich also der Geschädigte unmittelbar an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, tritt er genau demjenigen gegenüber, der für den Schaden aus dem Autounfall aufkommen und den Fehler des Unfallverursachers finanziell ausbügeln muss. Was also wird dieser Autoversicherer tun? Er wird versuchen, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen. Denn wenn man sich bewusst macht, dass ein Haftpflichtversicherer jedes Jahr viele tausend Verkehrsunfälle zu regulieren hat, wird schnell klar: Wenn der Versicherer an jedem einzelnen Unfall nur vielleicht 100 Euro sparen kann, kommt schnell ein Millionenbetrag zusammen, der sich auf Kosten der Geschädigten einsparen lässt.

Das geschieht zum Beispiel, indem ein Gutachter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragt wird, der die Reparaturkosten im Rahmen seines Ermessensspielraumes niedriger beziffert, um die Kosten für die Schadenabwicklung geringer zu halten. Oder – sofern das KFZ durch den Unfall einen Totalschaden erlitten haben könnte – er ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges in einer Weise, die zugunsten des Versicherers ausfällt. Dass das Gutachten also durch einen Gutachter erstellt wird, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat, sollte der Geschädigte in seinem eigenen Interesse unbedingt vermeiden. Einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, ist daher für den Geschädigten das Mittel der Wahl.

Der gegnerische Versicherer ist außerdem nicht verpflichtet, den Geschädigten darüber aufzuklären, welche Ansprüche ihm im Rahmen der Schadenabwicklung zustehen würden. Weiß der Unfallgeschädigte also nicht, was er alles ersetzt verlangen kann (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Haushaltsführungsschaden, etc.), muss ihm dies die Versicherung des Unfallgegners nicht sagen und tut es in aller Regel auch nicht.

Die Schadensregulierung bei eindeutiger Schuldfrage der gegnerischen Autoversicherung oder dem Unfallgegner zu überlassen, ist daher nie eine gute Idee.

Genauso wenig vernünftig, wie als Unfallgeschädigter der gegnerischen Versicherung die Schadensabwicklung zu überlassen, ist im Übrigen eine Unfallmeldung beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Zentralruf ist keine unabhängige Stelle für die Schadensabwicklung, sondern ein Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungswirtschaft. Jede Regelung des Unfalls, die der Zentralruf vornehmen kann, erfolgt im Endeffekt durch den für den Verkehrsunfall einstandspflichtigen Versicherer.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Wie funktioniert die unabhängige Schadensabwicklung durch die UNFALLHELDEN?

Die UNFALLHELDEN bieten als unabhängiger Dienstleister die Unfallabwicklung ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Die UNFALLHELDEN verfügen deutschlandweit über ein Netzwerk aus Sachverständigen, Rechtsanwälten, Werkstätten, Autovermietern und weiteren Dienstleistern, die nicht durch Versicherungen beauftragt oder beeinflusst sind.

Durch die UNFALLHELDEN wird in einem ersten Schritt deutschlandweit ein Gutachter organisiert, der den entstandenen Sachschaden im Interesse des Unfallgeschädigten beziffert, also feststellt, wie hoch die Reparaturkosten sind, oder – sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeuges eingetreten sein – den Wiederbeschaffungswert und den Restwert zutreffend bestimmt.

Die Kosten für den Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, auch wenn diese ihn nicht beauftragt hat. Es besteht also für den Unfallgeschädigten keinerlei Risiko, diese Kosten selbst tragen oder verauslagen zu müssen.

Ist der Sachschaden durch einen Gutachter beziffert, organisieren die UNFALLHELDEN deutschlandweit einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt, der sich um die Schadensregulierung mit der Versicherung kümmert, also den „Papierkram“ übernimmt und vor allem dafür Sorge trägt, dass die Haftpflichtversicherung nicht unberechtigt Schadenspositionen kürzen kann, die dem Unfallgeschädigten als Schadensersatz zustehen. Auch der Anwalt verursacht keine Kosten, da sein Honorar bei der Schadensabwicklung vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer bezahlt werden muss. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es übrigens, dass die Kosten für einen Anwalt besonders hoch wären. Das trifft genau genommen nicht zu, sondern der Anwalt kostet für die Schadensabwicklung eines Unfalls in der Regel in etwa die Hälfte dessen, was das Gutachten an Kosten verursacht.Selbstverständlich kümmern sich die UNFALLHELDEN auch um eine passende Werkstatt, in der die Reparatur des Fahrzeuges fachmännisch durchgeführt werden kann, und sie organisieren ein Ersatzfahrzeug, sofern der Geschädigte eines benötigt. Will sich der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung nur den Sachschaden ausbezahlen und das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ist auch das kein Problem.

Was muss man tun, um für die Schadensregulierung die UNFALLHELDEN in Anspruch zu nehmen?

Das ist ganz einfach. Über die kostenfreie Hotline, die App der UNFALLHELDEN oder über die Internetseite www.unfallhelden.de lässt sich ganz leicht in kurzer Zeit eine Schadenmeldung mit einem kurzen Unfallbericht abgeben. Abhängig vom jeweiligen Unfall finden die UNFALLHELDEN die beste Regelung zur Schadenabwicklung und besprechen mit dem Geschädigten die nächsten Schritte. Anschließend kümmern sich die UNFALLHELDEN um alles, was der Unfallgeschädigte benötigt und wünscht.

Ein Kostenrisiko besteht dabei nicht. TÜV-geprüft.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.