Rote Ampel überfahren

Rote Ampel überfahren

Fast jeder Autofahrer hat schon einmal eine rote Ampel überfahren. Manche sind im Stress oder haben bei einer Gelbphase noch mal aufs Gas gedrückt, andere schätzen die Zeit falsch ein, oder haben einfach kurz nicht aufgepasst.

Doch ein Rotlichtverstoß hat Konsequenzen – Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei Rotlichtverstößen. Dies gilt nicht nur für Autofahrer – auch Fußgängern und Fahrradfahrern drohen bei einem Rotlichtverstoß gemäß der Bußgeldtabelle in der StVO Strafen.

Der Rotlichtverstoß

Steht die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren auf „Rot“, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Hierbei ist das Einfahren in den durch eine Ampel geschützten Bereich entscheidend, und nicht die Haltelinie.

Überfahren Sie bei Rot lediglich die Haltelinie, kommen aber nicht in den Gefahrenbereich der Ampel, dann liegt ein Haltelinienverstoß vor.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Einen Unterschied gibt es schon. Denn es wird berücksichtigt, wie lange die Ampel schon rot war. Bei einem einfachen Verstoß war die Ampel weniger als 1 Sekunde rot. Bei einem qualifizierten Verstoß dagegen war sie länger als eine 1 Sekunde rot.

Dies ergibt entscheidende Unterschiede im Bußgeldkatalog (BKat). Hier einige Beispiele:

Einfache Rotlichtverstöße:
Bei Rot über die Ampel gefahren: Bußgeldbescheid über 90€, 1 Punkt in Flensburg

Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung: Bußgeldbescheid über 200-240€, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierte Rotlichtverstöße:
Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung: laut Bußgeldrechner 320-360€, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Je nach Schwere des Falles kann das Bußgeld bzw. die Strafen auch deutlich höher ausfallen.

Stationäre Rotlichtüberwachung (Blitzerampel)

Der Ampelblitzer oder auch Rotblitzer dürfte so ziemlich jedem Autofahrer bekannt sein. Besonders an einer gefährlichen Kreuzung wird oft geblitzt, um Unfälle zu vermeiden.

Damit der Ampelblitzer funktioniert und man erkennen kann, ob eine rote Ampel überfahren wurde, werden in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut.

Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie, die zweite unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Ampel. Beginnt die Rotphase, wird der Blitzer aktiviert. Überfährt nun ein Auto eine Induktionsschleife, kommt es automatisch zu einem Beweisfoto.

Liegt ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß man auch umgehend, dass man bei Rot geblitzt wurde.

Vorsicht: Moderne Blitzerampeln können ebenfalls feststellen, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Das wären dann zwei Verstöße auf einmal!

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Mobile Rotlichtüberwachung

Die zweite Methode zur Überwachung der Ampel besteht aus gezielten Beobachtungsmaßnahmen, z. B. durch Polizisten oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörden. Im Regelfall werden die Täter direkt vor Ort und nach dem Rote-Ampel-Überfahren gestellt, um den Fahrer eindeutig zu identifizieren.

Mitunter finden mobile Rotlichtüberwachungen auch mit Hilfe einer Videoanlage statt. Dabei sind zwei Kameras im Einsatz. Eine Kamera zeigt die Ampel, die andere ist entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt, um den Fahrer zu identifizieren.

Kann ein Anwalt bei einem Rotlichtverstoß helfen?

Ist es nicht bei einem Verwarngeld geblieben und man erhält einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen, fragen sich viele Autofahrer, wie sie sich nun verhalten müssen.

Angesichts der teilweise hohen Strafen kann es durchaus hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten. Denn auch modernste Technik kann manchmal versagen und auch eine Fehlmessung kann nie ganz ausgeschlossen werden. Wird nun ein Messfehler festgestellt, kann der Anwalt durch einen Einspruch ein Bußgeld vermeiden.

Wie Sie sich bei einem Rotlichtverstoß am besten verteidigen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sind Sie vollkommen unschuldig, lohnt es sich immer, einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.

Rote Ampel in der Probezeit überfahren

In der zweijährigen Probezeit ist das Überfahren einer roten Ampel ein schwerwiegender Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Sollte der Führerscheininhaber das Aufbauseminar nicht in der festgesetzten Frist erfolgreich abschließen, kommt es zu einem Führerscheinentzug. Besonders als Fahranfänger sollten sie jederzeit aufmerksam und vorsichtig fahren und jede Art von Verstößen vermeiden.

Muss der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugführer zahlen?

In der Regel richten sich die Strafen immer gegen den Fahrer, der zum Tatzeitpunkt hinterm Steuer saß. Der Fahrzeugeigentümer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings muss der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Täters behilflich sein. Ansonsten kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.

Rote Ampel und Grüner Pfeil

Oft hat man als Rechtsabbieger einen grünen Pfeil, welcher das Abbiegen erlaubt, obwohl die Ampel rot ist. Man sollte unbedingt an der Haltelinie anhalten, damit man keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Dies gilt sowohl für Autofahrer, als auch für Fußgänger und Radfahrer. Am Grünpfeil besteht jedoch nicht die Pflicht zum Abbiegen. Deswegen sollten Sie den Vordermann nicht durch Hupen oder Lichthupe dazu nötigen, abzubiegen.

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