Pkw mit Anhänger — was man beachten muss
Bei der Straßenbenutzung gilt für den Pkw mit Anhänger eine Ausnahmeverordnung. Wer in den Urlaub fährt oder umzieht, sieht in einem Anhänger oft die perfekte Lösung.
Allerdings sollte man nicht einfach losfahren, denn es gibt einige wichtige Regelungen die man beachten muss. Neben den Sonderregelungen gelten laut StVO alle anderen Verkehrsbestimmungen, wie z.B. Gurtpflicht und Vorfahrt, ebenso wie für alle anderen Kfz auch.
Allgemeine Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge mit Anhängern
Der Anhänger wird mit Hilfe der Anhängerkupplung an dem Zugfahrzeug angebracht. Der Führerschein Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Wohnwagen oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg auf Kraftfahrstraßen zu fahren.
Dabei kommt eine Kugelkopfkupplung zum Einsatz. Diese muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Damit der Anhänger so gezogen werden kann, dass er sich dreht, aber dennoch vor dem Ablösen gesichert ist, muss die Kugelkopfkupplung des vorausfahrenden Fahrzeuges mit der Kugelpfanne am Anhänger zusammengekuppelt werden.
Ein Bußgeld von 25 € droht dann, wenn die Kupplung nicht den Vorschriften entspricht.
Welchen Führerschein benötigt man bei welchem Anhänger?
Anhänger unterscheiden sich durch Gewicht und Größe. Deswegen braucht man für spezielle Anhänger auch einen besonderen Führerschein.
Führerschein Klasse B: Die Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger beträgt 3500 kg.
Führerscheinklasse B 96: Der Anhänger darf eine Gesamtmasse über 750 kg haben. Die Kombination darf ein Gesamtgewicht zwischen 3500 kg und 4250kg haben.
Führerscheinklasse BE: Hier darf der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg aufbringen.
Die Anhängelast
Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. In den Zulassungspapieren (Fahrzeugschein) steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Diese darf man in keinem Fall überschreiten, da sonst die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, z.B. weil die Bremsen versagen oder nicht ausreichend dimensioniert sind. Deswegen müssen Sie die vorgegebenen Angaben immer einhalten.
Die Anhängelast darf nicht höher als das Gewicht des Zugfahrzeugs sein. Auch die Stützlast spielt eine große Rolle. Wie hoch die Stützlast sein darf, können Sie den Zulassungspapieren entnehmen.
Die Stützlast beschreibt die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.
Den Anhänger sicher beladen
Man muss immer darauf achten, dass die Ladung auf dem Anhänger sicher verstaut ist. Sonst kann es passieren, dass die Ladung auf den eigenen Fahrstreifen fällt und sich dann auf den anderen Fahrbahnen verteilt. Verlieren Sie Teile der Ladung, müssen sie das Warnblinklicht einschalten und sofort an den Fahrbahnrand fahren.
Sichern Sie die Ladung so, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutschen kann. Sicherheitsgurte oder Spanngurte sind eine Möglichkeit zur Ladungssicherung. Übrigens benötigt jeder Anhänger ein amtliches Kennzeichen.
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Anhänger-Zulassung
Nicht nur für den Pkw, sondern auch für den Anhänger brauchen Sie eine Zulassungsbescheinigung. Ebenso benötigen beide „Fahrzeuge“ ein Kennzeichen. Auch Anhänger müssen zur Hauptuntersuchung. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen.
Überziehen Sie die Frist fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist es möglich, reflektierende Warnaufkleber an den Anhänger anzubringen, damit dieser im Dunkeln besser gesehen wird.
Geschwindigkeitsbeschränkung – wie schnell darf das Zugfahrzeug fahren?
Die Höchstgeschwindigkeit eines Pkw mit Anhänger beträgt 80 km/h. Mit diesem Tempolimit und der Länge des Fahrzeuges sollte man besonders beim Überholen sehr vorsichtig sein. In Ortschaften gilt 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge.
Tempo-100-Plakette
Autohalter können eine Tempo-100-Plakette bei der Zulassungsbehörde anfordern. Dafür muss der Anhänger aber einige Bedingungen erfüllen.
Besonders wichtig sind die richtigen Reifen, denn diese müssen jünger als 6 Jahre sein und für eine Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein. Außerdem muss der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein und die zulässige Gesamtmasse beträgt maximal 3,5t.
Parken
Anhänger nehmen meist viel Platz in Anspruch und behindern manchmal andere Verkehrsteilnehmer oder den Gegenverkehr. Anhänger dürfen maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken. Parken Sie immer in der Fahrtrichtung.
Ein mögliches Parkverbot ist zu beachten. Allerdings darf man den öffentlichen Parkplatz nicht zum Überwintern benutzen – das ist verboten und bei Missachtung werden Strafen fällig.
Wollen Sie den Anhänger parken, müssen Sie Unterlegkeile für den Anhänger mitführen. Diese verhindern das Rollen des Anhängers.
Übung macht den Meister
Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist nicht gerade leicht. Daher empfiehlt es sich, das Fahren mit einem Anhänger außerhalb des Straßenverkehrs zu üben. Dadurch bekommt man ein Gefühl dafür, wie sich das Fahrzeug beim Wenden oder Rückwärtsfahren verhält. Achten Sie besonders darauf, die Fahrstreifen einzuhalten, damit Sie niemanden behindern.