Den richtigen Mindestabstand einhalten
Immer wieder gibt es Drängler im Straßenverkehr, denen es nicht schnell genug gehen kann, und die deswegen dem Vordermann auffahren.
Den Sicherheitsabstand einzuhalten ist aber im Straßenverkehr besonders wichtig. Viele Unfälle und gefährliche Situationen können durch den richtigen Abstand vermieden werden. Die häufigste Folge von einem Abstandsverstoß sind teilweise schwere Auffahrunfälle.
Den Mindestabstand einhalten
Viele Autofahrer denken beim Fahren nicht über den Mindestabstand nach. Viele haben noch die Faust-Regel: „Halben Tacho Abstand halten“ oder „halber Tachowert“ aus der Fahrschule im Kopf.
Nun kommt es aber häufig vor, dass ein Fahrzeug plötzlich bremsen muss, und der Fahrer im Auto dahinter nicht mehr rechtzeitig abbremsen kann. Hat man nun nicht den Mindestabstand eingehalten, ist der Bremsweg zu lange und es kommt zu einem Auffahrunfall.
Wie kann man den richtigen Abstand einhalten?
Zuerst muss die sogenannte Schrecksekunde beachtet werden, denn durch diese geht wichtige Reaktionszeit verloren. Der Abstand, den man einhalten muss, richtet sich immer nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Außerorts nimmt man die Hälfte des Tachowertes und erhält so den Abstand den man halten muss.
Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären das also 50 Meter. Als kleine Hilfe kann man die Leitpfosten auf der Autobahn benutzen, denn diese haben ungefähr 50 Meter Abstand zueinander.
Hat man eine schlechte Sicht, oder wird die Sicht durch schlechte Wetterverhältnisse eingeschränkt, dann sollte man den Abstand zum vorderen Fahrzeug verdoppeln.
Innerorts gibt es andere Regelungen, da hier öfter unerwartet gebremst wird.
Allerdings sind Auffahrunfälle innerorts weniger schwer. Hier gilt: Die Strecke, die man innerhalb einer Sekunde fährt (bei 50 km/h also 15 Meter), gilt als Mindestabstand.
Allerdings gilt Abstand halten nicht nur nach vorne, sondern auch zur Seite. Generell sollte man zu anderen Kfz einen Meter Abstand halten. Fährt man an einem wartenden Schulbus vorbei, muss man 2 Meter Abstand halten.
Mindestabstand beim Lkw
Da ein Lkw viel mehr Gewicht hat, als ein Pkw, hat dieser auch einen längeren Bremsweg. Deswegen gelten besondere Regeln beim Sicherheitsabstand für Lkws. Der Mindestabstand zum Vordermann (dies gilt übrigens auch beim Überholen) muss auch bei nur 50 km/h 50 Meter betragen.
Begeht man einen Abstandverstoß, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Der Lkw-Fahrer sollte sich über das Gewicht und die Höhe seiner Ladung bewusst sein, da diese Auswirkungen auf den Bremsweg haben können.
Außerdem gilt sowohl für Lkws als auch für Pkws, dass sich der Bremsweg bei nasser oder glatter Fahrbahn verlängert.
Abstandsrechner und Bremsweg
Für manche Autofahrer ist es oft schwierig, zu erkennen, ob der Abstand zum Vordermann reicht. Hierfür gibt es eine kleine Hilfe: Merken Sie sich einen Punkt, an dem der Vordermann vorbeifährt, und zählen Sie die Sekunden, bis Sie diesen Punkt erreicht haben.
Zählen Sie 2-3 Sekunden, reicht der Abstand aus. Entscheidend für den Abstand ist der nötige Bremsweg. Die Formel zur Berechnung des Bremsweges lautet: (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m).
Der Bremsweg hängt auch mit dem Straßenbelag zusammen, bei Schnee z. B. sollten Sie mehr Abstand halten, als bei einer trockenen Fahrbahn.
Abstandsvergehen in der Probezeit
Besonders Fahranfänger in der Probezeit sollten den richtigen Abstand einhalten. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Abstandsverstoß zu einer verlängerten Probezeit oder einem Aufbauseminar führen.
Generell kann es bei Unterschreitung des Mindestabstandes laut neuem Bußgeldkatalog ein Bußgeld bis 400€, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot geben.
Abstandsmessung – aber wie?
Es gibt verschiedene Techniken der Abstandsmessung. Mit der Videostoppuhr wird ein Video angefertigt, von einer Autobahnbrücke wird geblitzt, oder der Abstand wird mit einem Sensor gemessen.
Mit all diesen Techniken ist es möglich, eine Nichteinhaltung des angemessenen Abstandes zu beweisen.
Grundloses Bremsen des Vordermannes
Eine Gefahr entsteht nicht nur durch Abstandsverstöße, sondern auch durch das grundlose Bremsen des Vorausfahrenden.
Hierfür gibt es laut Bußgeldrechner ebenfalls ein Bußgeld oder eine anderweitige Strafe, wie z. B. ein Verwarnungsgeld.
Ein Grund liegt aber vor, wenn die Gesundheit einer Person oder Sachwerte in Gefahr sind.
Es sollte immer vermieden werden, andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen.
Einspruch bei grundlosem Bremsen
Bei Auffahrunfällen geht man meist davon aus, dass der Auffahrende Schuld trägt. Das muss jedoch nicht immer so sein, z. B. wenn der Vorausfahrende grundlos gebremst hat und sich damit selbst strafbar gemacht hat.
Daher kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen, um Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Abstand zu Fahrradfahrern
Überholt man einen Radfahrer, kann es schnell zu einer Kollision kommen. Daher sollte man besonders hier genug Abstand halten, um Unfälle zu vermeiden. Der Mindestabstand sollte 2 Meter betragen. Bei schlechter Sicht oder schlechten Wetterverhältnissen sollte man diesen natürlich vergrößern.