KFZ-Unfallbericht

KFZ-Unfallbericht nach einem Verkehrsunfall – Was zur Schadensregulierung mit der Versicherung notwendig ist

Es hat gekracht, der Autounfall ist passiert. Die Unfallbeteiligten stehen an der Unfallstelle und fragen sich, wie es nun weitergeht. Insbesondere für den Geschädigten ist es nun wichtig, keinen Fehler zu machen. Schließlich ist er es, der von der gegnerischen Autoversicherung den Schadenfall ersetzt bekommen möchte.

Umso wichtiger ist es, eine vollständige Dokumentation über Unfallgegner und Unfallhergang zu haben, um die Schadenmeldung bei der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung einreichen zu können.

Was muss ein KFZ-Unfallbericht enthalten?

Zunächst muss der Unfallbericht klar und eindeutig enthalten, wer der Unfallgegner ist. Dabei ist es nicht nur sinnvoll, den Fahrer zu identifizieren, der den Verkehrsunfall verursacht hat, sondern auch den Halter des gegnerischen KFZ.

Die mit Abstand wichtigste Angabe allerdings ist das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Denn mit dem Kennzeichen lässt sich nach dem Unfall problemlos die zuständige Haftpflicht-Versicherung ermitteln, wenn der Unfallgegner beispielsweise an der Unfallstelle nicht weiß, wo das KFZ versichert ist.

Für den Unfallbericht sollten außerdem mehrere aussagekräftige Fotos vom Unfallort gemacht werden, am besten aus mehreren Perspektiven.

Darauf sollte die Stellung der unfallbeteiligten KFZ zueinander zu erkennen sein, Verkehrszeichen und auch ein paar optische Anhaltspunkte (z.B. Hydranten, Straßenschilder, Fahrbahnmarkierungen und dergleichen).

Mit derartigen Anhaltspunkten kann später ein Sachverständiger deutlich besser zum Beispiel ein unfallanalytisches Gutachten erstellen, sollte es zum Streit darüber kommen, wer die Schuld am Verkehrsunfall trägt.

Natürlich muss der Unfallbericht daneben eine möglichst detaillierte Schilderung über den Unfallhergang enthalten.

Darin sollten Angaben zum Straßenverkehr in der Unfallsituation enthalten sein, selbstverständlich Angaben zum Unfallort (Straße, Kreuzung) und ganz konkret dazu, wie es zu dem Unfall kam.

Dabei sind insbesondere Faktoren wie Vorfahrt, Ampelschaltungen und dergleichen zu berücksichtigen.

Wenn es Zeugen zu dem Unfall gibt, sollten unbedingt deren Personalien ebenfalls erfasst werden.

Je besser der Unfallbericht ist, umso leichter und schneller läuft die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung ab. Der Unfallbericht muss übrigens nicht von beiden Unfallbeteiligten unterschrieben werden, dies kann aber hilfreich sein.

Ein Formular mit Checkliste für das richtige Verhalten am Unfallort gibt es hier zum kostenfreien Download. Einfach ausdrucken und in das Handschuhfach legen.

Ist eine Unfallskizze notwendig?

Eine Unfallskizze zum Unfallbericht ist sehr hilfreich.

Der Sachbearbeiter bei der Versicherung, der den Schadenfall bearbeitet, kann sich dadurch einen besseren Überblick über den Unfall und dessen Ursache verschaffen.

Außerdem nützt sie, damit die gegnerische Autoversicherung die Schuldfrage an dem Autounfall eindeutig im Sinne des Geschädigten beurteilen kann.

Ein nützliches Werkzeug zur Erstellung einer Unfallskizze gibt es hier im Internet.

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Benötigt man eine Versicherungskarte?

Das Mitführen einer Versicherungskarte ist inzwischen nicht mehr vorgeschrieben.

Es kann aber hilfreich sein, sofern der Unfallgegner eine Versicherungskarte dabei hat, sich diese am Unfallort zeigen zu lassen und vielleicht eine Fotografie davon anzufertigen.

Dies erleichtert die Identifikation der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung.

Was ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu beachten?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist grundsätzlich das Verhalten am Unfallort identisch.

Hilfreich ist es allerdings, wenn ein europäischer Unfallbericht im Handschuhfach liegt, mit dem sich Sprachbarrieren etwas mindern lassen. Zu beachten ist auch, dass die Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland nach dem Rechtssystem des Staates erfolgt, in dem sich der Unfall ereignet hat.

Dies kann zusätzliche Besonderheiten mit sich bringen. Im Zweifel sollte dazu immer ein Fachmann befragt werden.

Ein europäischer Unfallbericht zum Ausdrucken für das Handschuhfach ist hier zum kostenlosen Download zu finden.

Wie geht es mit dem Unfallbericht weiter?

Um den Schaden am KFZ mit der Versicherung abwickeln zu können, sind neben dem Unfallbericht noch zwei weitere Faktoren wichtig bzw. sinnvoll:

1. Der Schaden muss beziffert sein, damit das entsprechende Geld von der Versicherung bezahlt werden kann.
2. Der Geschädigte sollte sich zur Abwicklung mit der Versicherung professionelle Hilfe organisieren.

Die Schadenshöhe geht aus dem Unfallbericht als solchem natürlich nicht hervor. Deshalb ist es sinnvoll, zur Ermittlung von Sachschäden nach Unfällen einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der im Interesse des Unfallgeschädigten ein Unfallgutachten erstellt.

Die Kosten für dieses Gutachten muss der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung bezahlen.

Um sodann den gesamten Unfallschaden unter Einschluss von Wertminderung, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, etc. zu ermitteln und mit dem Unfallbericht gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, empfiehlt es sich daneben, einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Auch die Kosten für den Anwalt müssen vom gegnerischen Haftpflicht-Versicherer getragen werden.

Mit den Unfallhelden bekommt der Geschädigte alles aus einer Hand: Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt und Mietwagen. Und dieser Service ist komplett kostenlos.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.