KFZ-Schaden melden

KFZ-Schaden melden – wo und wie muss eine Schadenmeldung erfolgen?

Beim KFZ-Schaden ist zu unterscheiden danach, wie der Schadenfall eingetreten ist. Ist es ein Autounfall, durch den der Schaden entstanden ist, ist zu unterscheiden, ob man selbst den Autounfall verursacht hat, oder ob ein anderer Verkehrsteilnehmer an dem Schadensfall die Schuld trägt.

Generell kann man unterscheiden zwischen

Was ist ein Vollkaskoschaden?

Ein Vollkaskoschaden liegt dann vor, wenn ein KFZ über eine Vollkaskoversicherung verfügt und einen Schaden erleidet, der nicht durch einen Dritten verursacht wird. Das kann ein Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung (z.B. Aquaplaning, Wildschaden, Marderschaden) sein, aber auch ein Unfall, den man selbst mit dem vollkaskoversicherten Fahrzeug verursacht hat. In dem Fall muss die Schadenmeldung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung erfolgen. Je nach Leistungsumfang der Versicherung wird dann der Schadenservice der Versicherungsgesellschaft entweder das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen, oder es dem Versicherungsnehmer überlassen, wo er sein Fahrzeug reparieren lassen will, und dann die Kosten übernehmen. Möglich ist es manchmal auch, auf der Grundlage der fiktiven Abrechnung den Schaden ausbezahlt zu erhalten.

Was ist ein Teilkaskoschaden?

Beispielsweise ein Glasschaden ist typischerweise von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt, also wenn das Fahrzeug etwa durch Steinschlag beschädigt wird. Ein Glasschaden wird bei bestehender Teilkaskoversicherung dann ebenfalls von der Versicherungsgesellschaft getragen, es besteht aber beispielsweise auch die Möglichkeit, durch Anbieter wie Carglass die Reparatur vornehmen zu lassen, die dann auch die Schadenmeldung gegenüber der Versicherung vornehmen und unmittelbar abrechnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Schadenservice bzw. die Schadenhotline des eigenen Teilkaskoversicherers selbst zu kontaktieren.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Von einem Haftpflichtschaden spricht man dann, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Autounfall durch ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Dann ist die Haftpflicht des Unfallverursachers einstandspflichtig. Umgekehrt gilt dies natürlich auch, wenn man selbst durch Verkehrsunfall einen Unfallschaden an einem anderen Auto verursacht. Dann ist die eigene Haftpflichtversicherung einstandspflichtig. Eine Schadenmeldung gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung führt dann dazu, dass der Schadenfreiheitsrabatt gefährdet werden kann.

Unabhängige Schadensregulierung gibt es bei den UNFALLHELDEN. Zur Schadenmeldung hier klicken

Ist man der Geschädigte im Schadenfall, muss man sich folgende Dinge vergegenwärtigen:

Für die Schadensabwicklung ist nicht die eigene Versicherung zuständig, bei der man selbst Kunde ist, es ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die diesen Schadenfall regulieren muss und kein Interesse daran hat, einen Unfallgeschädigten zufrieden zu stellen, mit dem sie keine Kundenbeziehung hat. Woran sie aber ein Interesse hat, ist, den Schadensfall möglichst günstig abzuwickeln. Denn spart die Autoversicherung an jedem Schadensfall beispielsweise nur hundert Euro, so kommt jedes Jahr ein Millionenbetrag zustande, den die Versicherungsgesellschaft insgesamt im Schadenservice zu Lasten der Unfallgeschädigten einsparen kann.

Sehr hilfreich ist es also, als Geschädigter die Unfallabwicklung nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu überlassen, sondern vielmehr einen unabhängigen Schadenservice zu nutzen oder sich professionelle Hilfe für die Schadenabwicklung zu holen.

Unabhängig und für Unfallgeschädigte kosten- und risikolos ist zum Beispiel der Schadenservice der UNFALLHELDEN. Eine Schadenmeldung lässt sich sehr einfach und komfortabel über das Schadenformular auf der Website www.unfallhelden.de abgeben.

In das Schadenformular kann ein kurzer Unfallbericht eingegeben werden. Ebenso ist eine Schadenmeldung über die App der UNFALLHELDEN für Apple und Android möglich. Die UNFALLHELDEN beginnen nach der Schadenmeldung schnellstmöglich mit der Bearbeitung.

Alternativ kann eine Schadensmeldung ebenso komfortabel über die kostenfreie Schadenhotline unter 0800 72 41 794 abgegeben werden. Per Email und über das Kundenportal erhält der Unfallgeschädigte den Bearbeitungsstand ständig mitgeteilt und ist somit ständig darüber informiert, wie weit sein Schadensfall in der Bearbeitung fortgeschritten ist.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.