KFZ-Sachverständiger

Es gibt viele Situationen, in denen ein KFZ-Sachverständiger benötigt wird:

Wenn man beispielsweise einen Oldtimer erwerben will und den Zustand auf Originalität untersuchen will, wenn man vor einem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf eine Fahrzeugbewertung durchführen will, und dergleichen.

Die wichtigste Situation allerdings, in der ein Sachverständiger benötigt wird, ist der Autounfall.

Wofür ist ein KFZ-Sachverständiger nach einem Unfall wichtig?

Durch den Unfall entstehen typischerweise Unfallschäden am PKW. Als Geschädigter hat man natürlich das Recht, diesen Schaden vom Schädiger bzw. von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen. Ein KFZ-Sachverständiger bzw. KFZ-Gutachter dient in dieser Situation zur Beweissicherung und natürlich auch, um mittels Schadengutachten festzustellen, wie hoch der Schaden überhaupt ist.

Worauf ist bei der Auswahl zu achten? Ist Sachverständiger nicht gleich Sachverständiger?

Es gibt in Deutschland mehr als 10.000 KFZ-Sachverständige, die Gutachten aller Art erstellen. Sie alle sind auch mit der Gutachtenerstellung nach einem Unfall befasst und begutachten Unfallschäden. Ein erheblicher Unterschied besteht allerdings schon darin, in wessen Auftrag das Sachverständigenbüro tätig wird:

Viele KFZ-Gutachter arbeiten ausschließlich oder zu sehr großen Teilen mit Versicherungen zusammen. Klar ist aber eines: Ein solcher KFZ-Sachverständiger wird wegen des Auftragsvolumens bemüht sein, seine Schadenskalkulationen eher nicht zum Nachteil der Versicherung durchzuführen. Aus der Sicht des Geschädigten ist es daher unbedingt notwendig, einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen, um bei der Beweissicherung und späteren Schadensabwicklung nicht benachteiligt zu werden.

Natürlich gibt es unter den Sachverständigen auch qualitative Unterschiede, deshalb gibt es Organisationen, die die Qualität prüfen und entsprechende Zertifizierungen ausstellen. Das Merkmal „zertifizierter KFZ-Sachverständiger“ ist daher etwas, was in gewissem Sinne für Qualität bürgen kann.

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Wie ist ein KFZ-Sachverständiger zu beurteilen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird, den Unfallschaden zu begutachten?

Der Geschädigte sollte auf keinen Fall ein Sachverständigenbüro oder einen KFZ-Gutachter akzeptieren, bei dem die Beauftragung für das Unfallgutachten durch die gegnerische Versicherung erfolgt.

Dieser Sachverständige wird nämlich unmittelbar von der Versicherung bezahlt und ist sicher daran interessiert, auch künftig noch weitere Aufträge für Gutachten zu bekommen.

Er hat also gerade ein Interesse daran, in seinem Gutachten dasjenige festzustellen, was dem Geschädigten wirklich zusteht.

KFZ-Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung muss der Geschädigte übrigens auch nicht akzeptieren: Der Geschädigte hat die freie Gutachterwahl und kann das Sachverständigenbüro seines Vertrauens mit der Gutachtenerstellung beauftragen.

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Ein KFZ-Sachverständiger arbeitet ja nicht umsonst. Wer muss denn die Kosten für das Schadengutachten tragen?

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird (sog. Haftpflichtschadenfall), hat neben Instandsetzungskosten und ähnlichem auch das Recht, die Kosten für den Gutachter vom Versicherer des Unfallverursachers bezahlt zu bekommen.

Auch der unabhängige KFZ-Sachverständige verursacht daher für den Geschädigten keinerlei Kosten, er nützt ihm aber sehr viel, wenn das Gutachten nach dem Unfall nicht darauf abzielt, dem Versicherer möglichst viel Geld zu sparen.

Wie kann ein KFZ-Sachverständiger ein Gutachten zum Vorteil des Versicherers erstellen?

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Er kann natürlich einfach schlampig arbeiten und nicht alle Teile in seinem Gutachten erfassen, die durch den Unfall beschädigt wurden und ersetzt, bzw. repariert werden müssen.

Er kann bei der Wertermittlung der Ersatzteile und der Arbeitszeit sein Ermessen im Sinne der Haftpflichtversicherung des Schädigers ausüben, also zum Beispiel die einzelnen Bestandteile niedriger bepreisen.

Außerdem kann er die Zeitdauer, die das Fahrzeug zur Reparatur muss, niedriger ansetzen, was wiederum Auswirkungen auf die Nutzungsausfallentschädigung hat, oder, er kann in seinem Gutachten feststellen, dass eine Wertminderung nicht eingetreten ist, obwohl dies tatsächlich der Fall ist.

Erleidet der PKW oder LKW bei dem Unfall einen Totalschaden, kann ein vom Versicherer beauftragter KFZ-Sachverständiger beispielsweise den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges niedriger ansetzen, als er in Wirklichkeit ist.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Geschädigte einen niedrigeren Geldbetrag ausbezahlt erhält, als ihm eigentlich zustehen würde.

Warum enthält ein Gutachten durch KFZ-Sachverständige mehr Informationen, als ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt beziffert ausschließlich die Reparaturkosten, die die Werkstatt verlangen würde, um das KFZ wieder zu reparieren.

Er trifft keine Aussage über Nutzungsausfall und merkantilen Minderwert und berücksichtigt oftmals nicht alle Schäden, die wirklich entstanden sind.

Außerdem berücksichtigt er im Regelfall nicht, ob das KFZ einen Totalschaden durch den Unfall erlitten hat. Das Gutachten, das ein KFZ-Sachverständiger erstellt, berücksichtigt diese Faktoren im Sinne einer Wertermittlung.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Will der Geschädigte also den ihm tatsächlich entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen, kommt er um ein Sachverständigenbüro nicht herum.

Besonders wichtig ist ein Gutachten im Übrigen bei einem Oldtimer, denn es gibt kaum einen Reparaturbetrieb, der einen Oldtimer-Schaden zutreffend bewerten kann. Ein erfahrener Sachverständiger kann dies allerdings problemlos, nicht nur mittels Wertgutachten.

Ist ein Rechtsanwalt neben dem Gutachter sinnvoll, um die Schäden regulieren zu lassen?

Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich immer sinnvoll bei einem Verkehrsunfall, da nur ein Rechtsanwalt sämtliche Ansprüche, die dem Geschädigten zustehen, prüfen und gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen kann.

Ein Rechtsanwalt ist allerdings kein KFZ-Sachverständiger, so dass er bei der Bezifferung der durch den Autounfall entstandenen Schäden auf den Gutachter angewiesen ist, der die Schadenshöhe feststellt.

Der Geschädigte darf übrigens auch den Anwalt seines Vertrauens frei wählen und die Anwaltskosten dafür sind ebenfalls vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.

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