Woran ist ein „guter“ Gutachter zu erkennen? – Der Ratgeber der UNFALLHELDEN klärt auf
Wird ein Sachverständigenbüro benötigt, ist die erste Frage, wofür genau der Gutachter benötigt wird. Wird nach einem Schadenfall ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten zur Schadenabwicklung mit der Versicherung des Unfallgegners benötigt, ist die Ausgangslage eine andere, als wenn beispielsweise eine Oldtimerbewertung oder eine „normale“ Fahrzeugbewertung benötigt wird, um den aktuellen Wert eines KFZ zutreffend einschätzen zu können.
Der Unfallgutachter
Ist ein Verkehrsunfall passiert, empfiehlt sich grundsätzlich ein Gutachten zur Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Ist man nicht der Geschädigte des Verkehrsunfalles, wird man allerdings in der Regel die Kosten für ein solches Unfallgutachten bzw. Schadengutachten selbst tragen müssen (sog. Kaskoschäden).
Aus der Perspektive des Geschädigten allerdings sind folgende Punkte überaus wichtig:
Versicherer regulieren je nach Größe viele bis sehr viele tausend Haftpflichtschäden pro Jahr. Das bedeutet, dass eine Einsparung von wenigen hundert Euro pro Schadenfall unter Umständen einige Millionen Euro pro Jahr ausmacht, die ein Versicherer theoretisch einsparen kann. Das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten ist daher aus der Perspektive der Versicherung des Unfallverursachers eine sehr gute Möglichkeit, solche Einsparungen zu ermöglichen. Denn das Unfallgutachten beziffert den eingetretenen Sachschaden inklusive Wertminderung, wobei dem Unfallgutachter, der das Gutachten nach dem Schadensfall erstellt, an gewissen Stellen ein Ermessensspielraum zukommt.
Klar ist aber, dass der Gutachter diesen Ermessensspielraum anhand der Frage orientiert, wer ihn beauftragt hat. Wird der Unfallgutachter daher von der gegnerischen Versicherung beauftragt, wird er im Zweifel versuchen, sein Ermessen im Sinne der Versicherung auszuüben, um sein künftiges Auftragsvolumen nicht zu gefährden.
Wird das Unfallgutachten daher im Auftrag der Versicherung erstellt, ist es für den Verunfallten im Zweifel nachteilig.
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Das „eigene“ Sachverständigenbüro
Nach einem Unfall ist es daher unter allen Umständen sinnvoll, den Unfallgutachter selbst auszuwählen und zu beauftragen. Nur dann hat der Geschädigte die Gewissheit, dass der Schaden an seinem KFZ unabhängig bewertet wird und die Beweissicherung ordnungsgemäß stattfindet.
Im Falle eines solchen Haftpflichtschaden muss der Geschädigte die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten nicht selbst tragen, da die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigenbüro zu den Haftpflichtschäden gehören, die von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt werden müssen.
Eine Ausnahme hiervon können nur sog. Bagatellschäden bilden. Von Bagatellschäden spricht man, wenn die Reparaturkosten des KFZ den Betrag von EUR 750,- nicht übersteigen. Ein „guter“ Gutachter allerdings wird, wenn er erkennt, dass das verunfallte KFZ nur einen Bagatellschaden erlitten hat, ein sog. Kurzgutachten erstellen. Die Kosten für ein Kurzgutachten wiederum müssen auch bei Bagatellschäden im Rahmen der Schadenregulierung ersetzt werden, sie treffen daher den Verunfallten ebenfalls nicht.
Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag
Theoretisch lässt sich die Schadensabwicklung auch mit einem Kostenvoranschlag durchführen, dies beinhaltet allerdings zahlreiche Nachteile:
1. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt keine Wertminderung. Ist durch den Unfallschaden eine Wertminderung am KFZ eingetreten, kann diese nur ein Sachverständiger mittels Unfallgutachten wirklich beziffern.
2. Ein Kostenvoranschlag differenziert nicht, ob das KFZ einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. In dem Fall müsste der Wiederbeschaffungswert des KFZ festgestellt und eine Restwertermittlung durchgeführt werden, damit der Schadensfall korrekt reguliert werden kann. Kommt der gegnerische Versicherer anhand der Reparaturkosten und des Alters des KFZ zu der Erkenntnis, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird er einen eigenen Gutachter beauftragen mit den damit verbundenen Nachteilen.
3. Meist wird bei der Veranschlagung der Kosten nur derjenige Teil an Schäden dokumentiert, die offen erkennbar sind. Ein „guter“ Gutachter allerdings wird bei der Bewertung auch ermitteln, welche nicht offensichtlichen Schäden durch den Unfall entstanden sind.
4. Will der Verunfallte den Unfallschaden fiktiv abrechnen, ist ein Kostenvoranschlag in aller Regel nachteilig, weil er die Schäden des Fahrzeuges nicht umfassend erfasst. Ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten ist daher für den Verunfallten meist von Vorteil.
5. Viele Werkstätten haben Kooperationsverträge mit Versicherungen. Sie werden daher oftmals versuchen, den Schaden am KFZ möglichst günstig zu reparieren, um ihr künftiges Auftragsvolumen von der Versicherung nicht zu gefährden. Dies kann der Verunfallte allerdings nur in seltenen Fällen erkennen.
6. Der Unfallgeschädigte kann für die Zeitdauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden eine sog. Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Werkstatt wird dies in aller Regel in dem Voranschlag nicht berücksichtigen. Ein Unfallgutachten allerdings bezeichnet klar die Grundlagen zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung, außerdem wird der Unfallgutachter in der Regel nach durchgeführter Reparatur auch die notwendige Reparaturbestätigung erteilen.
Wichtig ist daher nach einem Unfall für den Geschädigten immer: Der Gutachter sollte nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden sein und ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten ist in aller Regel vorteilhaft gegenüber der Schadenabwicklung auf Kostenvoranschlagsbasis.
Die Unfallhelden arbeiten ausschließlich mit handverlesenen Gutachtern zusammen, die Gutachten ausschließlich für Unfallgeschädigte erstellen. Erfolgt die Unfallabwicklung über die Unfallhelden, ist somit sichergestellt, dass das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten im Sinne des Geschädigten erstellt wird.
Das Oldtimergutachten
Soll eine Oldtimerbewertung durchgeführt werden, ist es wichtig, dass diese ein Sachverständiger vornimmt, der sich auf Oldtimergutachten versteht. Meist wird die Oldtimerbewertung mit dem Ziel durchgeführt, eine Wertgutachten zu erhalten, das für einen Kauf oder Verkauf eines Oldtimers gedacht ist. Wertgutachten über „normale“ Straßenfahrzeuge sind mehr oder weniger das tägliche Geschäft eines Sachverständigen, bei Oldtimern allerdings spielen zusätzlich diverse Faktoren außerhalb des Zustandes des Fahrzeuges eine Rolle, für die Spezialwissen benötigt wird.
Soll also ein Sachverständigenbüro für eine Oldtimerbewertung gefunden werden, ist es wichtig, dass der Auftraggeber gezielt nach einem Spezialisten dafür sucht, möglichst in einer geographischen Region, in der viele Oldtimer von Liebhabern besessen und gefahren werden.
Die „normale“ Fahrzeugbewertung
Soll ein Wertgutachten über ein Fahrzeug erstellt werden, das kein Oldtimer oder Spezialfahrzeug ist, wird ein solches Gutachten in der Regel von den meisten Sachverständigen qualitativ hochwertig erstellt werden können. Der Halter des Fahrzeuges sollte allerdings bei der Begutachtung anwesend sein und gegebenenfalls darauf achten, dass etwa alle Ausstattungsdetails berücksichtigt werden.