Gutachter gegen die Versicherung nach einem Autounfall

Gutachter gegen die Versicherung nach einem Autounfall

Damit der Geschädigte nach einem Autounfall den Auszahlungsbetrag von der gegnerischen Versicherung erhalten kann, ist meist ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten bezogen auf den Unfall notwendig. Anderenfalls wird sich die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung schwierig gestalten.

Nur bei Bagatellschäden (Schadenumfang bei etwa 700 – 800 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag, damit der gegnerische Versicherer die Schadenabwicklung nach dem Unfall vornimmt.

Eine Abrechnung auf Gutachtenbasis ist für das Unfallopfer dann im Übrigen auch nicht möglich.

Wie findet man einen Gutachter, der ein Schadengutachten erstellen, Schadenumfang und Schadenhöhe korrekt ermitteln, die Nutzungsausfallentschädigung berechnen und die Reparaturkosten nach dem Unfall beziffern kann?

Grundsätzlich gibt es mehrere Organisationen, in denen unabhängige Gutachter organisiert sind (z.B. BVSK). Die Dekra beispielsweise ist keine solche Organisation, sondern ein großes Sachverständigenbüro.

Der Geschädigte sollte sich allerdings häufig nicht selbst auf die Suche nach einem KFZ-Gutachter machen, der den Schaden am KFZ nach dem Autounfall begutachtet. Zu groß ist die Gefahr, dass der angesprochene Sachverständige ein Kooperationspartner der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist und damit die Schadensfeststellung nach dem Unfall eher im Sinne der Versicherung vornimmt.

In diesem Fall wird das Unfallopfer alleine dadurch vom Versicherer weniger Geld für den Unfall erhalten. Das Unfallgutachten muss im Sinne des Geschädigten zwingend ein Sachverständiger erstellen, der alleine auf der Seite seines Kunden steht und Schadenshöhe, Reparaturkosten, Altschäden, Verbringungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und ggf. Wiederbeschaffungswert und Restwert (bei Totalschaden) durch Gutachten präzise und zutreffend bestimmt.

Der gegnerische Versicherer hat hieran nämlich kein Interesse und mindert gerne nach dem Verkehrsunfall schon bei der Beweissicherung bzw. Schadensfeststellung die Schadenshöhe. Nähere Infos hierzu gibt dieser Beitrag.

Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?

Das Unfallopfer hat das Recht, die Schadenhöhe und damit den Auszahlungsbetrag, den der gegnerische Versicherer schuldet, durch einen unabhängigen Gutachter ermitteln zu lassen. Die Kosten für das Sachverständigenbüro gehören also zu dem Schaden, den der Geschädigte ersetzt verlangen kann. Mit anderen Worten: Die Versicherung des Verursachers muss die Kosten tragen.

Anders ist dies dann, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt. In dem Fall genügt ein Kostenvoranschlag bezüglich der Reparaturkosten für die Schadenabwicklung, so dass der Versicherer die Kosten für ein Gutachten nicht bezahlen müsste.

Wie setzt sich der Auszahlungsbetrag nach Unfallgutachten konkret zusammen?

Der Auszahlungsbetrag besteht aus einer Vielzahl von Faktoren: Zunächst stellt der Gutachter die Reparaturkosten fest, die notwendig sind, um das KFZ nach dem Verkehrsunfall zu reparieren.

Stellt der Gutachter Altschäden fest, die nicht durch den Autounfall verursacht worden sind, so mindert dies den Auszahlungsbetrag. Das Schadengutachten ist aber damit nicht vollständig (so weit würde nämlich auch ein bloßer Kostenvoranschlag reichen).

Der Sachverständige beziffert auch die Verbringungskosten und ermittelt den Nutzungsausfall und die Wertmindung, die das KFZ durch den Autounfall erfahren hat. Der tatsächliche Nutzungsausfall ist dabei ein Faktor für die Nutzungsausfallentschädigung, die sich ansonsten danach richtet, was für ein KFZ durch den Verkehrsunfall betroffen wurde.

Bei einem Totalschaden zeigt das Gutachten daneben, wie hoch Wiederbeschaffungswert und Restwert sind. Dies ist grundsätzlich der Schadenumfang, der in dem Schadengutachten durch Sachverständige nach dem Unfall festgestellt wird.

Ein Gutachten beziffert also wesentlich mehr Positionen, als ein Kostenvoranschlag.

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Was ist die Schadenabwicklung auf Gutachtenbasis?

Die Schadenabwicklung auf Gutachtenbasis, auch fiktive Abrechnung genannt, erfolgt dadurch, dass der Geschädigte durch das Gutachten die Schadenhöhe nach dem Verkehrsunfall der Versicherung mitteilt und diesen Betrag als Schadensersatz verlangt.

Er muss dabei eben nicht Reparaturkosten und andere Schadenspositionen konkret mit Rechnungen gegenüber der Versicherung nachweisen. Der Schaden am KFZ, den ein unabhängiges Sachverständigenbüro mittels Gutachten beziffert, ist das, was dem Unfallopfer nach dem Unfall zusteht.

Wie erfolgt die Schadenabwicklung bei einem Totalschaden?

Hat das KFZ bei dem Autounfall einen Totalschaden erlitten, so bemessen sich Schaden und damit Auszahlungsbetrag nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wie sie das Gutachten beziffert.

Altschäden spielen dabei insofern eine Rolle, als sich hierdurch möglicherweise der Wiederbeschaffungswert mindert.

Die Differenz zwischen den beiden Werten, die der Gutachter festgestellt hat, ist dann die Schadenhöhe, die das Unfallopfer verlangen kann.

Die Wertminderung spielt dann keine Rolle in dem Gutachten, das ein Sachverständiger nach dem Autounfall erstellt, da sie durch den Schaden am KFZ ja auf Null erfolgt.

Bagatellschäden können außerdem in der Regel zu keinem Totalschaden führen, so dass die Kosten für das Gutachten immer die gegnerische Versicherung zu tragen hat.

Besonders wichtig ist ein Gutachten in solchen Fällen zur Beweissicherung.

Was ist das Schadenmanagement der Versicherungen?

Das Schadenmanagement der Versicherungen (auch aktives Schadenmanagement genannt) ist ein Maßnahmenpaket der Versicherungswirtschaft, das darauf abzielt, möglichst viel Geld auf Kosten der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zu sparen.

Lässt sich der Geschädigte auf das Schadenmanagement der Versicherungen ein, so gibt es meist auch ein Unfallgutachten zur Beweissicherung, das ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung nach dem Unfall erstellt. Und natürlich wird ein solcher Sachverständiger in dem Unfallgutachten die Schadenhöhe im Interesse der gegnerischen Versicherung feststellen, nicht aber im Interesse des Geschädigten und seines KFZ. Der gegnerische Versicherer mindert also schon alleine durch diese Maßnahme den Auszahlungsbetrag gegenüber dem Unfallopfer. Nähere Infos hierzu gibt dieser Beitrag.

Ermittelt ein Gutachter auch einen Personenschaden?

Nein, einen Personenschaden kann das Sachverständigenbüro für KFZ-Schäden natürlich nicht feststellen. Ist es durch den Verkehrsunfall zu einem Personenschaden gekommen, so wird der Personenschaden durch einen Arzt festgestellt und dokumentiert. Dafür kann sodann durch das Unfallopfer Schmerzensgeld verlangt werden. Nähere Infos hierzu gibt dieser Beitrag.

Was ist ein Abfindungsvergleich?

Ein Abfindungsvergleich ist eine Vereinbarung, die die gegnerische Versicherung dem Unfallopfer anbieten wird, um die Schadenabwicklung damit zu beenden. Oftmals mindert sich durch dieses Angebot wiederum der Auszahlungsbetrag, den der Geschädigte für den Schaden an seinem KFZ nach dem Autounfall beanspruchen könnte. Der Sachverständige ist daher auch insofern von Relevanz, als das Schadengutachten nach den Regeln der Kunst erstellt sein muss, damit die gegnerische Versicherung den Auszahlungsbetrag nach Gutachten nicht mindert.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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