Gutachter nach einem Autounfall

Gutachter nach einem Autounfall

Warum sollte nach einem Autounfall ein Sachverständiger den Schaden begutachten?

Ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten ist für den Verunfallten der sicherste und beste Weg, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Schadenabwicklung bzw. Unfallabwicklung zu bewegen.

Es dient zur Unfallrekonstruktion, bestimmt den Schadenumfang und die Schadenhöhe (z.B. bezüglich Reparaturkosten), bezeichnet Altschäden (sofern vorhanden), Verbringungskosten und ggf. Wiederbeschaffungswert und dient elementar der Beweissicherung.

Der Sachverständige stellt in seinem Gutachten außerdem die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung fest, die der Geschädigte beanspruchen kann.

Wann darf der Geschädigte ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen?

Grundsätzlich darf das Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall immer einen KFZ-Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen, die Frage ist nur, ob der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten für das Unfallgutachten zu tragen hat.

Dies richtet sich grundsätzlich nach der Schadenhöhe: Bei Bagatellschäden ist die Erstellung eines Schadengutachten nicht erforderlich, der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden nicht übernommen.

Die Bagatellgrenze liegt bei etwa 700 bis 800 Euro. Außerdem muss es sich natürlich um einen Haftpflichtfall handeln, der Schädiger muss also die Schuld an dem Verkehrsunfall tragen.

Ansonsten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Unfallgutachter nicht.

Worin liegt der Vorteil bei einem Unfallgutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag legt im Grunde nur die voraussichtlichen Reparaturkosten fest. Für die Unfallrekonstruktion und Beweissicherung gibt er außerdem nichts her.

Er trifft außerdem keine Aussage über den Nutzungsausfall bzw. die Nutzungsausfallentschädigung, die der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung bzw. deren Versicherungsnehmer beanspruchen kann.

Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über die Wertminderung. Der wirkliche Schadenumfang für die Schadenabwicklung ergibt sich also nur aus dem Gutachten, das das Sachverständigenbüro erstellt hat.

Gibt es Organisationen, in denen Unfallgutachter organisiert sind? Was ist zum Beispiel der BVSK?

Ja, davon gibt es mehrere, der BVSK ist eine davon. BVSK steht für Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen.

Andere Organisationen gibt es daneben auch, in denen Gutachter organisiert sind.

Dekra und TÜV sind allerdings zum Beispiel keine Verbände, sondern wirtschaftlich orientierte, große Sachverständigenunternehmen.

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

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Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Ist ein Sachverständigengutachten eines großen Unternehmens für die Schadenabwicklung nach dem Unfall besser?

Nein, ein freier erfahrener Gutachter leistet im Haftpflichtfall ebenso gute Arbeit.

Problematisch ist eher, dass große Organisationen wie etwa Dekra und TÜV mit den Versicherungen kooperieren.

Es liegt also die Vermutung nahe, dass solche Sachverständigengutachten nach einem Autounfall nicht unbedingt im Interesse des Geschädigten erstellt werden.

Was dokumentiert ein Schadengutachten bei einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden stellt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert, den das KFZ vor dem Autounfall unter Berücksichtigung von Altschäden hatte, sowie die Wertminderung fest.

Außerdem berechnet er den Restwert und z.B. Verbringungskosten und Entsorgungskosten. Dies ist für die Schadensfeststellung und Schadenabwicklung unerlässlich, ein Kostenvoranschlag könnte so etwas nicht leisten.

Gibt es noch andere Arten von Gutachten, als Schadengutachten?

Ja, zum Beispiel Oldtimergutachten und Wertgutachten.

Diese haben im Unterschied zum Unfallgutachten oft den Zweck, den Wert eines KFZ ohne Autounfall zu ermitteln.

Derartiges bieten auch z.B. Dekra und TÜV an, nachdem es nicht um eine Schadenhöhe oder Reparaturkosten geht, sind solche Gutachten problemlos dort machbar.

Muss der Unfallgegner auch die Kosten für einen Rechtsanwalt bezahlen?

Ja. Nach einem Verkehrsunfall ist ein Rechtsanwalt auch dringend zu empfehlen, da er den vom Gutachter ermittelten Schaden sowie weitere Schadenspositionen mit der Versicherung abwickelt.

Die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Geschädigte nicht tragen, sondern der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Bagatellschäden bzw. die Bagatellgrenze spielen dafür übrigens keine Rolle.

Den Geschädigten treffen diese Kosten nach einem Autounfall nicht.

Wenn der Autounfall nach einem Schadensgutachten abgewickelt wird, muss das KFZ dann zwingend repariert werden?

Nein. Der Geschädigte ist nach einem Autounfall nicht verpflichtet, sein KFZ reparieren zu lassen.

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