Gutachten nach einem Autounfall: Kosten?

Was kostet ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten nach einem Autounfall?

Die Kosten für ein Gutachten zur Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall richten sich in erster Linie danach, wer die Schuld an dem Unfall trägt.

Für den Geschädigten ist ein Gutachten durch ein Sachverständigenbüro kostenfrei, weil der Unfallgegner bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Schadensgutachten tragen muss.

Der Geschädigte muss also für das Unfallgutachten nichts bezahlen. Die Kosten für Sachverständige gehören zum Schaden, den die Versicherung erstatten muss.

Ausnahmen bezüglich der Kosten

Im Falle sog. Bagatellschäden, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen. In dem Fall sind Schadenumfang und Schadenhöhe am KFZ so niedrig sind, dass ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Schadenabwicklung genügt.

Der Kostenvoranschlag bemisst nicht Nutzungsausfallentschädigung, Verbringungskosten, Wertminderung und er bemisst keine weiteren Ansprüche, die der Geschädigte vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nach dem Unfall ersetzt verlangen kann. Der Kostenvoranschlag trifft aber (immerhin) eine Aussage bezüglich der Reparaturkosten.

Bagatellschäden

Von Bagatellschäden spricht man, wenn die Reparaturkosten nach dem Verkehrsunfall bei etwa 700 bis 800 Euro liegen.

Liegt eine Teilschuld am Unfall vor, also sind der Geschädigte und der Unfallgegner jeweils teilweise an dem Autounfall schuld, so gilt das Folgende. Der Versicherer muss für das Unfallgutachten nur den Teil der Kosten tragen, der dem Schuldanteil entspricht, der seinem Versicherungsnehmer zur Last liegt.

Schadenhöhe und Schadenumfang spielen dabei grundsätzlich keine Rolle.

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Wie wird die Höhe der Kosten für ein Unfallgutachten bemessen?

Die Höhe der Kosten für ein Unfallgutachten bemisst sich danach, wie hoch der durch den Autounfall verursachte Sachschaden ist. Je höher der Schaden, umso höher auch die Kosten für das Gutachten. Die Bemessungsgrundlage bildet in solchen Fällen eine Kostentabelle, wobei es mehrere im Markt gängige Tabellen gibt. Die wohl gängigste ist die sog. BVSK-Tabelle. Wenn Sie Ihren Verkehrsunfall über den Service der UNFALLHELDEN abwickeln lassen, kümmern sich diese darum, dass für Sie keine Kosten für das Unfallgutachten entstehen.

Was ermittelt ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachter stellt im Sinne der Beweissicherung nach dem Autounfall zunächst die eingetretenen Schäden am KFZ fest.

Das Sachverständigenbüro erstellt dazu Fotos von den Schäden und begutachtet im Rahmen einer technischen Beschreibung das, was an dem KFZ durch den Verkehrsunfall beschädigt wurde.

Der Sachverständige identifiziert darüber hinaus Altschäden, sofern solche vorliegen.

Außerdem trifft das Schadengutachten neben den Reparaturkosten und im Unterschied zum Kostenvoranschlag auch eine Aussage zum Nutzungsausfall und insofern zur Nutzungsausfallentschädigung. Auch zur Wertminderung, ggf. zum Wiederbeschaffungswert, zu Verbringungskosten und damit insgesamt zu Schadenhöhe und Schadenumfang.

Die Schadenabwicklung im Haftpflichtfall wird damit erheblich erleichtert, weil der KFZ-Gutachter bzw. das Schadensgutachten in Geld beziffert, was der gegnerische Versicherer für den Schaden am KFZ nach dem Autounfall unter Berücksichtigung von Altschäden zu bezahlen hat.

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Gutachten nach einem Autounfall: Kosten? Was ist bei einem Totalschaden?

Liegt ein Totalschaden am KFZ nach dem Unfall vor, so stellt das Schadengutachten zwar ebenfalls die Reparaturkosten dar.

Der Versicherer muss allerdings dann im Haftpflichtfall in der Regel nicht die Reparaturkosten ersetzen, sondern den sog. Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges.

Wiederbeschaffungswert ist derjenige Wert, den das Fahrzeug ohne den Verkehrsunfall auf dem Gebrachtwagenmarkt hätte.

Den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert stellt der Unfallgutachter ebenfalls fest.

Eine Wertminderung gibt es beim Totalschaden in dem Sinne nicht, da sie ja quasi auf „Null“ bzw. auf den Restwert erfolgt.

Was ist die Beweissicherung bei einem Unfallgutachten?

Das Unfallgutachten ist nach dem Autounfall dasjenige Dokument, in dem die für die Schadenabwicklung notwendigen Daten bezüglich des KFZ erfasst werden.

Ohne Schadengutachten lässt sich das, was der Geschädigte an Schadensersatz nach dem Unfall verlangen kann, auch schlecht beziffern.

Die vom Gutachter ermittelte Schadenshöhe ist auch in der Regel seitens der gegnerischen Versicherung nicht angreifbar.

Es sei denn, der Gutachter hat sich bei der Begutachtung erkennbar zum Vorteil des Geschädigten vertan, Altschäden nicht berücksichtigt oder das Gutachten weist ganz erhebliche Kalkulationsfehler auf.

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Gutachten nach einem Autounfall: Kosten? Worauf muss man bei der Beauftragung gegenüber einem Gutachter im Haftpflichtfall beachten?

Gutachter ist nicht unbedingt gleich Gutachter. Viele Gutachter sind zum Beispiel beim BVSK organisiert.

Der BVSK ist ein Bundesverband freier Sachverständiger und die Mitglieder des BVSK unterliegen strengen Qualitätskontrollen.

Selbstverständlich kann sich der Geschädigte auch an eine große Sachverständigenorganisation wie Dekra oder TÜV wenden. Wichtig ist allerdings, dass der Geschädigte unter keinen Umständen einen Gutachter akzeptiert, den der gegnerische Versicherer beauftragt hat.

Ein solcher Gutachter wird den Schaden nämlich im Interesse der Versicherung bemessen, mithin im Zweifel niedriger.
Ein offenes Geheimnis ist es daneben, dass Organisationen wie Dekra und TÜV beispielsweise ständig mit der Versicherungswirtschaft kooperieren.

Ob ein Gutachten von Dekra oder TÜV daher als Unfallgutachten für die Schadenabwicklung im Haftpflichtfall das Richtige ist, darf bezweifelt werden. Warum ein eigener Gutachter nach einem Unfall unter allen Umständen sinnvoll ist, erklärt dieser Beitrag.

Ein unabhängiges Sachverständigenbüro kann für Mitglieder auch durch den ADAC empfohlen werden.

Kompetente Unfallhilfe bekommt ein Verunfallter zum Beispiel auch bei den Unfallhelden (www.unfallhelden.de).

Die Unfallhelden verfügen über ein deutschlandweites Netzwerk an unabhängigen Sachverständigen, die Unfallgutachten im Interesse des Geschädigten erstellen. Solche Schadengutachten stellen Schadenshöhe und -umfang zutreffend fest.

Ist die Schadenabwicklung mit einem Gutachten die sog. fiktive Abrechnung?

Ja, wird der Schaden am KFZ durch den Unfall mittels Schadengutachten abgewickelt, spricht man von fiktiver Abrechnung.

Das Gegenteil dazu ist die konkrete Abrechnung, bei der anhand einer Reparaturrechnung der konkrete Kostenaufwand für den Schaden von der Versicherung bezahlt wird. Der Nachteil an dieser Art der Abrechnung besteht darin, dass die Reparaturrechnung nur Kosten darstellt, die tatsächlich angefallen sind.

Will der Geschädigte aber den Schaden an seinem KFZ nach dem Unfall nicht reparieren lassen, wäre die Abwicklung mittels Reparaturrechnung nicht möglich. Ein Gutachten durch Sachverständige ist dann unumgänglich.

Gibt es noch andere Arten von Gutachten, als Unfallgutachten?

Ja, wenn es nicht um ein Gutachten über einen Schaden geht, gibt es zum Beispiel sog. Wertgutachten. Ein Wertgutachten bestimmt den Wert, den ein KFZ zu einem bestimmten Zeitpunkt hat. Ein Wertgutachten wird häufig zum Beispiel dann erstellt, wenn ein Oldtimer verkauft werden soll und Halter und/oder Käufer sich über den Wert nicht im Klaren sind.

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