Archiv für: V

Verbringungskosten

Die Kosten, um ein KFZ für die oder während der Reparatur in einen anderen Betrieb zu bringen (z.B. zu einer Lackiererei).

Verdienstausfallschaden

Als Verdienstausfall bzw. Verdienstausfallschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der entsteht, wenn ein Geschädigter nach einem Unfall seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Er kann zum Beispiel in der Differenz zwischen dem erhaltenen Krankentagegeld und dem ansonsten erzielten Einkommen liegen. Einem Selbständigen ist in einem solchen Fall der durchschnittlich erzielte Gewinn zu ersetzen.

Verkehrsanwalt

Umgangssprachliche Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig ist. Das kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.