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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet man den Tatbestand, dass sich nach einem Verkehrsunfall ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien ermöglicht hat. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar.

Unfallaufnahme

Erfassung des Unfallherganges nach einem Autounfall (in der Regel) durch die Polizei am Unfallort oder einer nahegelegenen Stelle. Die Unfallaufnahme dient der Dokumentation des Unfallherganges für die spätere Regulierung.

Unfallersatztarif

Ein Tarif, der bisweilen von Autovermietern für ein Ersatzfahrzeug nach einem Verkehrsunfall verlangt wird. Er liegt in der Regel höher, als der Normaltarif und wird deshalb zumeist nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Unfallfahrzeug

Kraftfahrzeug, das in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen ist und dabei einen erheblichen Schaden erlitten hat. Ein Unfallfahrzeug hat in der Regel einen niedrigeren Restwert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Unfallprotokoll

Schriftliche Erfassung des Unfallherganges durch die Polizei oder durch einen Unfallbeteiligten. Es empfiehlt sich zur Beweissicherung für die spätere Unfallregulierung, ein Unfallprotokoll noch am Unfallort zu erstellen, sofern dies möglich ist.