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Personenschaden

Ein Schaden, der die Verletzung und/oder den Tod von Personen bei einem Autounfall zur Folge hat bzw. haben kann. Im Falle eines Personenschadens steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Ist bei einem Verkehrsunfall ein Personenschaden eingetreten, ist zwingend die Polizei zu verständigen.