Archiv für: G

Ganzjahresreifen

Ganzjahresreifen sind für sämtliche Wetter- und Straßenverhältnisse zugelassen, insbesondere dürfen sie auch im Winter anstelle von Winterreifen verwendet werden. Sie bieten sich an für Fahrzeuge mit sehr niedriger Jahreslaufleistung, erreichen allerdings weder das Niveau von Winter-, noch von Sommerreifen in deren jeweiligem Einsatzgebiet.

Gegnerischer Versicherer

KFZ-Haftpflichtversicherer des Schädigers. Aufgabe und Pflicht des gegnerischen Versicherers ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls für den durch den Schädiger entstandenen Schaden aufzukommen.

Geschädigter

Beteiligter eines Autounfalls, dem ein Schaden durch einen anderen Verkehrsbeteiligten zugefügt worden ist.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur leichten Fahrlässigkeit) das Verletzen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders hohem Maß. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, bei schlechten Sichtverhältnissen und rutschiger Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren und dabei Verkehrszeichen zu missachten.