Archiv für: E

Eigener Versicherer

Der Versicherer, mit der der Halter des Kraftfahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung und ggf. Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Der eigene Haftpflichtversicherer steht ein, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat.

Eigenverschulden

Anteil des Verschuldens, welchen ein Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines Verkehrsunfalls selbst zu vertreten hat.

Ersatzfahrzeug

Kraftfahrzeug, das dem Geschädigten während der Zeitdauer der Autoreparatur zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines unverschuldeten Autounfalls steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, ein angemessenes Ersatzfahrzeug beanspruchen zu können. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.

Ersatzteil

Bauteil, welches ein zerstörtes oder beschädigtes Bauteil eines Kraftfahrzeugs (z.B. Kotflügel oder Stoßstange) ersetzt.