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Verdienstausfallschaden

Als Verdienstausfall bzw. Verdienstausfallschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der entsteht, wenn ein Geschädigter nach einem Unfall seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Er kann zum Beispiel in der Differenz zwischen dem erhaltenen Krankentagegeld und dem ansonsten erzielten Einkommen liegen. Einem Selbständigen ist in einem solchen Fall der durchschnittlich erzielte Gewinn zu ersetzen.