Blog - Beiträge

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet man den Tatbestand, dass sich nach einem Verkehrsunfall ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien ermöglicht hat. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar.