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Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur groben Fahrlässigkeit) das schlichte Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Leicht fahrlässig ist es zum Beispiel, beim rückwärts Einparken den Blick nur nach hinten zu richten und dabei an der Vorderseite des Fahrzeuges ein Hindernis zu touchieren.