Gegnerischer Versicherer
KFZ-Haftpflichtversicherer des Schädigers. Aufgabe und Pflicht des gegnerischen Versicherers ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls für den durch den Schädiger entstandenen Schaden aufzukommen.
KFZ-Haftpflichtversicherer des Schädigers. Aufgabe und Pflicht des gegnerischen Versicherers ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls für den durch den Schädiger entstandenen Schaden aufzukommen.