Die Umweltzonen

Die Umweltzonen

Ohne die Umweltplakette, auch als Feinstaubplakette bekannt, darf in vielen Innenstädten nicht mehr gefahren werden. Bereits seit dem 01.03.2007 wurden in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen, z.B. in Markgröningen, Pleidelsheim, Leonberg, Hemmingen, Ludwigsburg und Möglingen.

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über die Umweltzonen in einer Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammen.

Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben.

Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 80,00 € Bußgeld. Ziel der Plakette ist es, Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren sowie die Luftqualität zu verbessern bzw. dafür zu sorgen, dass die Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden.

Der Umweltzone wird oft nachgesagt, dass sie eine positive Wirkung auf die Emissionen der Fahrzeugflotten haben. Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen. Die Schadstoffgruppe richtet sich nach der Kennzeichnung der im Fahrzeugschein eingetragenen Steuerklasse und der EURO-Schadstoffnorm.

Nachrüstung

Feinstaub-Fahrverbote sind keine Seltenheit mehr. Davon betroffen sind Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren ohne geregelten Katalysator und Dieselmotoren, die nur die Abgasnormen Euro 0 oder Euro 1 erfüllen. In Zukunft könnten theoretisch verschärfte Emissionswerte für Ottomotoren beschlossen werden. Bei Dieselfahrzeugen kann eine Aufrüstung getätigt werden.

Dies wird als Partikelminderungssystem bzw. auch als PM-Stufe bezeichnet. Nachrüstungen an Ihrem Fahrzeug, die zum Bezug einer besseren Plakette berechtigen, müssen unbedingt von der Zulassungsstelle in Ihrem Fahrzeugschein nachtragen werden, da nur dann eine entsprechende Plakette ausgestellt werden kann. Vielfach erhält man durch eine Nachrüstung somit doch noch eine Plakette.

Brauchen Dieselfahrzeuge einen Rußfilter?

Nein, brauchen sie nicht. Für die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe ist die in den Kfz-Papieren eingetragene Emissionsschlüsselnummer entscheidend. Rüstet man einen Rußfilter nach, besteht jedoch die Möglichkeit, in die nächst höhere Schadstoffgruppe zu gelangen. Eine Aufrüstung ist auch für die Umwelt gut und trägt zu einer geringeren Feinstaubemission bei.

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Ausländische Fahrzeuge

Die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren, gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen und gelten auch für Ausländer und ihre Fahrzeuge.

Wenn Sie mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland ankommen, empfiehlt es sich, zu einer Werkstatt der Marke Ihres Fahrzeuges zu fahren, da häufig nur dort die entsprechenden Unterlagen für Ihre Marke vorliegen, die eine Eingruppierung in die richtige Emissionsklasse und damit die Bestimmung der auszustellenden Umweltplakette erlaubt.

Wo bekommt man die Plaketten?

Plaketten können beim TÜV, Dekra, Kfz-Zulassungsstellen, Bürgerämtern und Online erworben werden. Die Kosten betragen ca. 5-10€. Nach Vorlage des Fahrzeugscheins oder einer Kopie an den Servicemitarbeiter der ausgebenden Stelle nimmt dieser eine Prüfung des Plakettenanspruches vor.

Nach Klärung des Anspruches und der Plakettenfarbe wird der Servicemitarbeiter in das weiße Feld der Plakette das amtliche Kennzeichen mit einem lichtechten Stift eintragen. Ohne Eintragung eines Kennzeichens ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat, wie auf der Plakette vermerkt. Bei einem Umzug oder Halterwechsel muss eine neue Plakette erworben werden.

Wer darf ohne Plakette fahren?

Generell ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen sowie alle Fahrzeuge mit historischem (H)-Kennzeichen. Das Fahrverbot gilt ebenfalls nicht für Trikes.

Bei Quads kommt es darauf an, ob sie als Motorräder oder Kfz zugelassen sind. Sind sie als Motorrad zugelassen, brauchen sie keine Plakette, andernfalls schon. Als was das Quad zugelassen ist, steht in den Fahrzeugpapieren.

Was gilt für Oldtimer?

Für Oldtimer gilt eine Sonderregelung. Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, düfen auch ohne Plakette in die Umweltzonen fahren. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer aus dem Ausland.

Wo soll die Plakette kleben?

Die Anbringung der Plakette erfolgt in jedem Fall im Randbereich der Innenseite der Windschutzscheibe. Sie muss gut sichtbar sein und darf das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen. Eine zweite Person sollte von außen schauen ob die Plakette gerade klebt.

Ein Ablösen und erneutes Ankleben ist nicht möglich, da dadurch die Sicherheitsoberfläche zerstört wird. Eine zerstörte Plakette ist zwar erneut klebbar, entspricht aber nicht mehr den Vorschriften. Übrigens muss die Plakette gemäß § 3 der „Kennzeichnungsverordnung“ so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

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