Dashcams – rechtliche Zulässigkeit

Dashcams – rechtliche Zulässigkeit

Darf die Dashcam eingesetzt werden?

Der Einsatz sogenannter „Dashcams“ in einem Auto während der Fahrt ist nicht stets und immer verboten, das entschied mittelbar das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 4 K 13.01634) in dieser Woche.

Der Rechtssache lag ein Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zugrunde, durch den dem Kläger – einem Rechtsanwalt – die Nutzung einer Dashcam während der Nutzung seines Autos untersagt wurde.

Diese Auffassung begründete die Behörde damit, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht die permanente Videoüberwachung anderer Verkehrsteilnehmer unzulässig sei, weil dies in ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife. Zudem würden die Betroffenen in der Regel nicht bemerken, dass sie gerade gefilmt würden, ein heimliche Videoüberwachung sei allerdings durch das Bundesdatenschutzgesetz verboten.

Der Kläger hatte demgegenüber vorgebracht, die Filmaufnahmen nur zu Zwecken einer eventuellen Beweissicherung im Falle eines Verkehrsunfalles zu verwenden und sie ansonsten nicht zu verwenden und regelmäßig zu löschen.

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Vor- und Nachteile

Das Verwaltungsgericht gelangte zu der Auffassung, dass eine derartige Form der Videoüberwachung mit der Zielsetzung,
die Aufnahmen später etwa bei sozialen Netzwerken wie Youtube oder Facebook zu veröffentlichen,
jedenfalls datenschutzrechtlich unzulässig sei.

Man müsse dies allerdings im Einzelfall differenzierter
betrachten, so könne beispielsweise die Nutzung einer Dashcam bei touristisch geprägten Fahrten bei ordnungsgemäßer Ermessensausübung zulässig sein.

Es sei zudem zu überlegen, ob der technische Fortschritt in Bezug auf derartige Möglichkeiten zur Überwachung des Verkehrs nicht eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nach sich ziehen müsse.

Das Verwaltungsgericht hob den angegriffenen Bescheid der Behörde wegen fehlerhafter Ermessensausübung auf und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zu.

Hinweis: In Österreich ist die Nutzung einer Dashcam im Übrigen ausdrücklich verboten.

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