Beleidigung im Straßenverkehr
Als Verkehrsteilnehmer erlebt man oft Situationen, in denen es schwer fällt, ruhig zu bleiben und nicht ausfallend zu werden.
Ist es der Stau auf der Autobahn oder die vergebliche Suche nach einem Parkplatz – die Frustrationsmöglichkeiten beim Autofahren sind endlos. Nötigung bringt hier nichts. Doch nicht jedem Autofahrer gelingt es dann noch, ruhig zu bleiben.
Manch einer wird rücksichtslos und aggressiv und im schlimmsten Fall beleidigend.
Welche Beleidigungen gibt es im Straßenverkehr und was sind die Strafen dafür? Zählt eine Beleidigung bereits als Straftat? Alles Wichtige erfahren Sie hier:
Die Strafen für eine Beleidigung im Straßenverkehr
Der erste Paragraph der StVO mach bereits einiges deutlich. Dort heißt es: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (§ 1, Absatz 1 der StVO)
In diesem Fall gibt es keinen Bußgeldkatalog oder einen Bußgeldrechner, der die Strafen genau regelt. Beleidigung ist ein so genanntes Antragsdelikt. Nur, wenn eine Anzeige gestellt wird, wird das Verfahren gestartet. Dies kann innerhalb von drei Monaten geschehen danach ist die Verjährung eingetreten.
Im Gerichtsverfahren wird über Ihre individuelle Strafe entschieden. Kommt es zu einer Anzeige, können folgende Strafen drohen:
Eine Geldstrafe zwischen zehn und dreißig Tagessätzen (wobei dreißig Tagessätze Ihrem Nettomonatsgehalt entsprechen)
Haftstrafen von bis zu einem Jahr (vor allem Wiederholungstäter müssen mit einer Haftstrafe rechnen).
Als Nebenstrafe ist auch ein zeitweiliges Fahrverbot möglich (Führerscheinentzug ist eher unwahrscheinlich)
Schmerzensgeld: Beleidigung kann dazu führen, dass Sie dem Geschädigten noch Schmerzensgeld bezahlen müssen
Bei Wiederholungstätern ist es ebenso möglich dass das Gericht eine MPU anordnet.
„Stinkefinger“
Zeigen Sie jemandem den Mittelfinger und werden deshalb angezeigt, erwarten Sie Strafen ab 600€!
Dies gilt auch für Zunge rausstrecken und andere Gesten, die beleidigen sollen. Zeigen Sie jemandem den Vogel, kann dies ganz schnell bis zu 800€ kosten. Die Scheibenwischer-Geste ist wohl mit 1000€ Strafe die teuerste beleidigende Geste im Straßenverkehr.
Bislang nicht strafrechtlich verfolgt wurden Gesten, wie im Auto die Hand an die Stirn schlagen, die Augen verdecken oder den Kopf angewidert zur Seite drehen, doch Anzeige wegen Beleidigung könnte auch hier gestellt werden.
Wie werden die Strafen festgelegt?
Nach einer Punktereform können Sie zumindest keine Punkte mehr für Beleidigungen erhalten. Über das Bußgeld entscheidet ein Gericht.
Auch ein dauerhaftes Fahrverbot wurde bislang noch nicht von einem Gericht ausgesprochen.
Doch selbst wenn Sie Ihren Führerschein behalten können, die Bußgelder und die Möglichkeit angezeigt zu werden, sollten abschreckend genug sein. Denn anstatt Post in Form eines Bußgeldbescheides landet dann eine Vorladung vors Gericht im Briefkasten.
Ist eine Beleidigung eine Straftat?
Ja, ist sie. Dies wird aus § 185 des StGB ersichtlich. Dort heißt es „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 185, StGB).
In jedem Fall drohen Ihnen empfindliche Strafen. Bleiben Sie daher bei der Straßenbenutzung immer ruhig und vermeiden Sie obszöne Gesten und Schimpfwörter.
Beamtenbeleidigung
Unter den Sonderfall der Beamtenbeleidigung fällt das Beleidigen von Polizisten, z. B. bei einer Verkehrskontrolle.
Die Beleidigung eines Polizisten wird richtig teuer. Das Mittelfinger-Zeigen in Richtung eines Polizisten kann bis zu 4000 Euro kosten. „Trottel in Uniform“ und das Duzen eines Polizisten gelten ebenfalls als Beleidigungen.
Sie dürfen auch der Überwachungskamera den Mittelfinger nicht zeigen – dies gilt nämlich ebenfalls als Beamtenbeleidigung.
Tipps zum Entspannen beim Autofahren
Für viele Autofahrer ist es quasi unmöglich, ruhig zu bleiben. Im Folgenden haben wir einige Tipps, die Ihnen helfen können, in stressigen Fällen ruhiger zu bleiben.
1. Atmen Sie ein paar mal tief durch bevor Sie das Fenster runter lassen und zur Beleidigung ansetzen. Oft ist der erste Impuls zur Beleidigung nach ein paar Sekunden wieder vorbei.
2. Vermeiden Sie Stress, indem Sie genug Zeit einplanen. Planen Sie einen Stau oder zähfließenden Verkehr schon ein, bevor Sie losfahren – das vermindert den Stress während der Fahrt.
3. Bitten Sie ihren Beifahrer, Sie zu beruhigen.
4. Machen Sie sich bewusst, was Sie eine Beleidigung kosten würde – oftmals reicht der Gedanke daran, dass man es sich besser zweimal überlegt.
5. Haben Sie privat oder beruflich großen Stress, dann fahren Sie nicht, um den Stress abzubauen. Dadurch ist man noch viel aggressiver, als normal. Ein Bußgeldbescheid droht ohnehin bei aggressiver oder unkonzentrierter Fahrweise. Versuchen Sie den Stress durch sportliche Betätigung abzubauen.
6. Hilft das alles trotzdem nichts, sollten Sie eine Aggressionsbewältigungstherapie in Anspruch nehmen.