Autounfall, was nun?

Autounfall, was nun? Der Autounfall ist passiert, der Schadenumfang am KFZ erheblich.

Unfallabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist für den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall ein komplexes Unterfangen.

Wenn’s gekracht hat, weiß der Geschädigte oftmals schon nicht, wie er Schadenumfang und Schadenshöhe bestimmen soll, um den Unfall mit der Versicherung des Schädigers überhaupt abwickeln zu können.

Außerdem weiß er nicht, wie er Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche verlangen kann und in welcher Höhe ihm solche Ansprüche zustehen.

Professionelle Verkehrsopferhilfe bieten zum Beispiel die UNFALLHELDEN.

Der Geschädigte kann seinen Verkehrsunfall ganz einfach und komfortabel über die Website www.unfallhelden.de oder die kostenlose Hotline 0800 72 41 794 melden, die Daten etwaiger Unfallzeugen angeben und einen kurzen Unfallbericht schildern.

Die UNFALLHELDEN beauftragen sodann einen versicherungsunabhängigen Gutachter mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe.

Der Gutachter erstellt sodann ein Schadengutachten, in dem er neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung und den voraussichtlichen Nutzungsausfall als Basis für die Nutzungsausfallentschädigung angibt.

Damit ist nach dem Autounfall gewährleistet, dass der Geschädigte weiß, welche Schadenhöhe er vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung nach dem geltenden Verkehrsrecht für den Schaden am KFZ verlangen kann.

Hat der Geschädigte an der Unfallstelle Fotos von der Autounfall-Situation gemacht, erleichtert dies die Beweissicherung erheblich.

Auch eine vom Geschädigten erstellte Unfallskizze kann sehr gute Dienste bei der Schadenabwicklung leisten.

Wichtig ist im Übrigen, dass es sich bei dem Gutachter um einen versicherungsunabhängigen Sachverständigen handelt.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Ein Sachverständiger, den der gegnerische Versicherer beauftragt oder häufig für Versicherer tätig wird, wird im Zweifel versuchen, der Haftpflichtversicherung bei dem Unfall Geld zu sparen und die Schadenshöhe eher nicht im Interesse des Verunfallten ermitteln.

Mit dem Schadengutachten beauftragen die UNFALLHELDEN sodann einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der die Unfallabwicklung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit dem Unfallbericht, Fotos vom Unfallort und ggf. der Unfallskizze einleitet.

Ist der Geschädigte bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, macht er natürlich auch das Schmerzensgeld und weitere Ansprüche beim Versicherer des Schädigers geltend.

Hat die gegnerischen Autoversicherung den Schaden aus dem Verkehrsunfall in voller Höhe bezahlt, vereinbaren die UNFALLHELDEN auf Wunsch des Verunfallten für sein KFZ einen Termin bei einer geeigneten Werkstatt, die den Schaden nach dem Autounfall repariert.

Benötigt der Geschädigte während der Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug, so organisieren die UNFALLHELDEN einen passenden Mietwagen.

Der Service der UNFALLHELDEN ist im Übrigen komplett kostenlos.

Der Geschädigte benötigt weder einen Schutzbrief, noch eine Rechtschutzversicherung, noch wird seine eigene Versicherung in die Unfallabwicklung einbezogen.

Denn neben dem Ersatz der Reparaturkosten hat der Verunfallte auch Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten.

Die Dienstleistung der UNFALLHELDEN wird aus diesen Ersatzpositionen bezahlt, ohne dass dem Unfallbeteiligten hieraus irgendwelche Kosten erwachsen würden.

Wenn’s gekracht hat, sind die UNFALLHELDEN also der optimale Dienstleister, um den Unfall abzuwickeln.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.