Autounfall: Schadensbericht!

Welche Informationen muss ein Unfallbericht enthalten und wer kümmert sich um die Unfallabwicklung?

Es hat gekracht, der Unfallgegner hat das eigene Auto beschädigt, die Unfallstelle ist gesichert, die Polizei war da und hat den Unfallhergang aufgenommen. Was nun?

Wer muss einen Unfallbericht verfassen und was muss der Autoversicherung darin mitgeteilt werden?

Zunächst ist zu unterscheiden, welcher der beiden Beteiligten am Unfall man selbst ist: Der Geschädigte oder der Schädiger.

Als Geschädigter sollte man einen Schadensbericht bzw. Unfallbericht besser nicht selbst der gegnerischen Versicherung mitteilen. Dasselbe gilt für ein Unfallprotokoll oder irgendein Musterschreiben, womit man seinen Schaden ersetzt verlangen will.

Für einen solchen Unfallbericht sollte der Geschädigte in jedem Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit sichergestellt werden kann, dass er nach dem Unfall nicht von der Autoversicherung übervorteilt wird.

Professionelle und risikolose Hilfe bei einem Verkehrsunfall gibt es zum Beispiel bei den UNFALLHELDEN. Einfach den Verkehrsunfall über die Website oder die kostenlose Hotline melden und der Schadenservice der UNFALLHELDEN kümmert sich um alles weitere.

Autounfall: Schadensbericht! Wie sieht die Situation als Schädiger aus?

Nach dem geltenden Versicherungsrecht muss der Schädiger seine eigene Autoversicherung über den Unfall informieren und Angaben zum Unfallhergang machen, damit der Versicherer die Regulierung des Schadens nach dem Autounfall veranlassen kann.

Für einen solchen Unfallbericht als Schädiger empfiehlt es sich, die eigene Autoversicherung anzurufen und dort die entsprechenden Angaben zu machen.

Dem Geschädigten steht wiederum nach dem geltenden Verkehrsrecht das Recht zu, für die Unfallabwicklung einen professionellen Helfer zu nutzen. Meist wird dazu ein Gutachter und ein Rechtsanwalt notwendig sein. Beides kann man deutschlandweit und risikolos über die UNFALLHELDEN beziehen.

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Welche Angaben muss man in einem Unfallbericht machen?

Die wichtigste Angabe in einem Unfallbericht ist zunächst, wer die beiden Beteiligten am Unfall waren. Damit kann der Versicherer die Meldung einem bestimmten Vorfall zuordnen.

Sodann muss der Unfallbericht Angaben zum Unfallhergang enthalten.

Der Schädiger sollte also gegenüber seiner eigenen Versicherung angeben, wie es aus seiner Sicht zu dem Unfall kam. Außerdem auch, wo sich die Unfallstelle befand, an welchem Tag und zu welcher Zeit der Unfall passiert ist und auch – sehr wichtig – ob die Polizei am Unfallort war und den Unfall aufgenommen hat.

Der Unfallbericht des Geschädigten wiederum muss auch Angaben zum Schaden enthalten, den der PKW bei dem Verkehrsunfall erlitten hat. Er muss also zugleich Schadensbericht sein.

Angaben zum Unfallschaden wird der Geschädigte allerdings selbst kaum machen können. Er weiß ja nicht, wie hoch zum Beispiel die Reparaturkosten sind. Deshalb benötigt er in der Regel einen unabhängigen Gutachter, der nach entsprechender Begutachtung den Schaden am PKW in Zahl und Ziffer umsetzt. Der also einen Geldbetrag ermittelt, den der Geschädigte im Schadensbericht nennen und von der Versicherung ersetzt verlangen kann.

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Wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten?

Als Geschädigter muss man nach dem geltenden Verkehrsrecht nicht fürchten, auf derartigen Kosten selbst sitzen zu bleiben. Diese muss der Unfallgegner, bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Deshalb ist es unter jedem Blickwinkel sinnvoll, das eigene Fahrzeug nach einem Unfall durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen.

Sollte man einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptieren?

Nein, einen solchen Sachverständigen sollte der Geschädigte niemals akzeptieren. Beauftragt der gegnerische Versicherer den Sachverständigen, wird dieser nämlich versuchen, seinem Auftraggeber Geld zu sparen und wird daher den Unfallschaden möglichst niedrig bewerten.

Damit entgehen dem Geschädigten schnell einige hundert oder gar tausend Euro, die ihm eigentlich nach dem Autounfall zustehen würden.

Wenn man als Geschädigter einen Mietwagen benötigt, muss dies im Schadensbericht erwähnt werden?

Ob nach einem Unfall ein Mietwagen notwendig ist, hängt davon ab, ob der Geschädigte auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Ist dies der Fall, so stehen ihm die Kosten für einen Mietwagen grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu.

Besonders erwähnt werden muss dies im Unfallbericht bzw. Schadensbericht nicht, ein professioneller Helfer wird für den Geschädigten derartige Kosten geltend machen, wenn sie entstanden sind.

Verzichtet der Geschädigte während der Reparatur übrigens auf einen Mietwagen, so kann er alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld verlangen.

Autounfall: Schadensbericht! Was ist ein europäischer Unfallbericht?

Ein europäischer Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in mehreren Sprachen verfügbar ist. Es dient vor allem dazu, bei Unfällen im Ausland die Abwicklung zu erleichtern, wenn die Beteiligten nicht dieselbe Sprache sprechen.

Einen solchen Europäischen Unfallbericht finden Sie zum Download hier.

Muss man einen Unfallbericht auch schreiben, wenn man für das Fahrzeug Pannenhilfe beansprucht hat?

Nein, für Pannenhilfe muss man keinen speziellen Bericht schreiben. Eine Autopanne ist ja kein Verkehrsunfall. Ist der Betroffene zum Beispiel ADAC-Mitglied, so kann er eine solche Hilfe jederzeit in Anspruch nehmen. Der ADAC hat die Kosten dafür zu übernehmen.

Um zu prüfen, ob die Kostenübernahme durch den ADAC erfolgen muss, benötigt der ADAC dann einen schriftlichen Beleg von dem Pannenhelfer. Aus diesem muss wiederum hervorgehen, dass die Kosten nach den Mitgliedschaftsbedingungen des ADAC übernommen werden müssen. Dies allerdings wird der Pannenhelfer vor Ort mittels Musterschreiben erledigen.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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