Autounfall: Hilfe!
Nach einem Autounfall benötigt der Geschädigte oftmals Hilfe bei der Schadenabwicklung.
Schon an der Unfallstelle stellen sich die ersten Fragen:
- Wo muss das Warndreieck aufgestellt werden?
- Wie muss die Unfallstelle gesichert werden?
- Darf das Auto vom Unfallort entfernt werden?
- Wer ermittelt den Schadenumfang? Ein Gutachter?
- Wie läuft das mit der Versicherung nach dem Verkehrsunfall?
Bei unverschuldetem Verkehrsunfall ist die Schadenabwicklung komplex und der Geschädigte wird die Unfallabwicklung kaum ohne Hilfe schaffen.
Probiert er es ohne Hilfe, so wird die gegnerische Haftpflichtversicherung ihn schnell um viel Geld bringen, ihm zum Beispiel keine Nutzungsausfallentschädigung gewähren, die Wertminderung bzw. den Wertverlust nicht bezahlen und dergleichen.
Weitere Infos zu den Tricks, mit denen Versicherer Geschädigte um Geld bringen, gibt dieser Beitrag.
Verhalten am Unfallort
Direkt nach dem Unfall – noch am Unfallort – beginnt die Beweissicherung.
Dazu sollte der Geschädigte Fotos machen, die Personalien von Zeugen und vom Verursacher notieren und vielleicht einen kurzen Unfallbericht und eine Unfallskizze fertigen.
Je besser die Beweissicherung der Unfallsituation ist, umso leichter gestaltet sich die Unfallabwicklung und umso weniger kann sich die gegnerische Versicherung später gegen die Inanspruchnahme wehren und dem Geschädigten Ansprüche versagen.
Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!
Professionelle Hilfe ist ratsam
Dem Geschädigten ist unbedingt zu raten, sich direkt danach um Hilfe durch einen professionellen Helfer (wenn man so will: einen „Ersthelfer“) zu kümmern.
Dies sollte eine Person oder ein Unternehmen sein, das sich auf Schadenabwicklung versteht und als Ratgeber für Autofahrer dienen kann.
Anschließend sollte ein Gutachter beauftragt werden, der im Interesse des Verunfallten die Schäden am KFZ, also Schadenumfang, Wertminderung, voraussichtlichen Nutzungsausfall (und hieraus resultierend die Nutzungsausfallentschädigung) feststellt und damit weite Teile der Beweissicherung nach dem Autounfall übernimmt.
Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung muss und sollte der Verunfallte nicht akzeptieren (dies dient nur dazu, die Kosten der Inanspruchnahme der Versicherung zu senken).
Weitere Infos, warum ein eigener Gutachter in jedem Fall sinnvoll ist, gibt dieser Beitrag.
Den Unfall der Versicherung melden
Den Autounfall sollte der Verunfallte sodann nicht selbst der Haftpflichtversicherung melden, dadurch entgehen ihm bei unverschuldetem Unfall schnell und unnötig Ansprüche (z.B. kürzen Versicherer gerne den Nutzungsausfall und weitere Positionen, die dem Verunfallten nach dem Verkehrsunfall zustehen. Ist die Schadenhöhe am KFZ bzw. der gesamte Schadenumfang nach dem Unfall ermittelt, kann der Unfall mit einem kurzen Unfallbericht zur Unfallsituation z.B. durch einen Rechtsanwalt bei der Haftpflichtversicherung zur Schadenabwicklung eingereicht werden.
Der Versicherer wird sodann den durch den Unfall entstandenen Schaden am KFZ nebst Nutzungsausfallentschädigung und weiterer Schadenspositionen regulieren.
Nähere Infos, warum ein Unfall nicht selbst vom Geschädigten der Versicherung gemeldet werden sollte, gibt dieser Beitrag.
Kosten für die Hilfe nach einem Unfall
Die Kosten für Hilfe nach einem Autounfall (z.B. für einen Rechtsanwalt und einen Gutachter) muss im Übrigen der Versicherer des Unfallverursachers tragen, der Verunfallte braucht also nicht zu fürchten, dass er nach dem Unfall auf Kosten sitzen bleibt.
Eine Unfallversicherung oder einen Schutzbrief benötigt er dazu übrigens ebenfalls nicht. Unfallversicherung und Schutzbrief sind bei unverschuldetem Unfall nicht erforderlich.
Die Reparatur am Fahrzeug kann sodann in einer Werkstatt erfolgen, die das Unfallopfer frei wählen kann.
Es besteht im Übrigen keine Verpflichtung, das Fahrzeug nach einem Autounfall überhaupt reparieren zu lassen.
Wurde der Schaden am Auto durch Gutachten dokumentiert, steht es dem Verunfallten frei, den von der Versicherung für den Autounfall bezahlten Betrag nach Belieben zu verwenden.