Autounfall durch Fremdverschulden

Aufgepasst beim Autounfall! Wenn Sie einen Unfall hatten, gibt es viele Dinge, die sie in jedem Fall beachten sollten. Für die Unfallabwicklung sind diese unerlässlich.

Unmittelbar nach dem Unfall

Bevor Sie die Fahrzeuge an den Straßenrand fahren, machen Sie ausreichend Fotos von den beteiligten Fahrzeugen und der Unfallstelle. Dadurch werden die unfallbedingten Schäden an den beteiligten KFZ bereits gut dokumentiert.
Fotografieren Sie auch Details wie Bremsspuren, falls diese vorhanden sind.
Wenn es Ihnen möglich ist, fertigen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner eine Unfallskizze an.

Falls nötig, rufen Sie die Polizei. Das ist besonders zu empfehlen bei Personenschäden oder hohen Sachschäden. Wenn das Unfallfahrzeug ein Totalschaden ist, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Die Polizei übernimmt dann die Beweissicherung nach dem Verkehrsunfall, den Unfallbericht dazu können Sie unter Angabe des polizeilichen Aktenzeichens anfordern.
Notieren Sie sich das Kennzeichen des Unfallverursachers/der beteiligten Fahrzeuge.
Schreiben Sie sich die Kontaktdaten des Unfallgegners auf.
Wenn dem Schädiger bekannt, soll er Ihnen den Namen von seinem Versicherer nennen. Gibt es Zeugen, bitten Sie diese, Ihnen ihre Kontaktdaten zu geben.

Diese Punkte stellen für Sie bereits eine gute Orientierung für das Verhalten im Schadensfall dar. Schreiben Sie diese ab oder laden Sie sich unsere Unfallcheckliste hier kostenlos herunter und legen Sie diese in Ihr Handschuhfach.

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Der Autounfall ist erfasst, wie geht es jetzt weiter?

Ist der Autounfall fremdverschuldet, dann redet man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. Dies bedeutet, dass der Versicherer des Unfallverursachers für alle Leistungen, die zur Unfallabwicklung nötig sind, aufkommen muss. Dazu gehören Punkte wie Sachverständigenkosten, Anwaltsgebühren (auch für Schmerzensgeld), Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten etc. Ein Kostenrisiko entsteht bei Fremdverschulden für den Geschädigten nicht, da die gegnerische Versicherung hierfür aufkommen muss. Den Schädiger erwartet in diesem Fall maximal eine Höherstufung in seinen Versicherungsbeiträgen.

Das Unfallopfer trifft hier lediglich die sogenannte Pflicht zur Schadensminderung, d.h. er ist dazu angehalten, dem gegnerischen Versicherer unnötig hohe Kosten (z.B. für einen überteuerten Mietwagen) zu ersparen.

Welche Rechte hat man bei fremdverschuldeten Unfällen?

Eigener Gutachter

Dieser ermittelt unfallbedingt den Wiederbeschaffungswert des KFZ, Nutzungsausfallentschädigung, voraussichtliche Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und findet über den Zentralruf der Autoversicherer (falls noch nicht bekannt) die Versicherung des Schädigers heraus

Rechtsanwalt

Ein selbst gewählter Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die entstandenen Kosten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Frei wählbare Werkstatt

Viele Versicherungen bieten eine vermeintliche Unfallhilfe an, indem Sie dem Unfallopfer eine Werkstatt empfehlen, in der das Fahrzeug repariert werden kann. Davon ist abzuraten. Viele Werkstätten kooperieren mit Versicherungen und reparieren das Fahrzeug häufig nur sporadisch.

Optional: Erstattung der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer

Wenn das Unfallopfer den Schaden nicht reparieren lassen oder auf Basis des Gutachtens abrechnen möchte, erhält es den laut Gutachten geschätzten Betrag ohne Mehrwertsteuer erstattet (sogenannte fiktive Abrechnung).

Ersatzwagen

Für die Dauer der Reparatur besteht das Recht, einen Mietwagen für sich in Anspruch zu nehmen. Verzichtet man auf den Mietwagen, erhält man eine Nutzungsausfallentschädigung.

Abschließendes Fazit:

Einen Verkehrsunfall darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Daher sollte man sich stets seiner Rechte bewusst sein und ausschließlich auf die Meinung von Experten vertrauen.

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