Einen Autounfall der Versicherung melden

Einen Autounfall der Versicherung melden – Was ist zu tun im Schadenfall?

Ein Autounfall ist in der Abwicklung durchaus komplex und schnell läuft der Geschädigte Gefahr, gegenüber der Haftpflichtversicherung auf viel Geld sinnlos zu verzichten. Daher: Vorsicht bei der Schadensmeldung!

Die erste Frage: Wer trägt die Schuld an dem Autounfall?

Sind Sie der Unfallverursacher und ist der Schaden so hoch, dass Sie ihn nicht aus der eigenen Tasche bezahlen wollen, ist das weitere Vorgehen im Grunde einfach:

Nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages sind Sie verpflichtet, den Autounfall bei Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, in der Regel mit einer Frist von einer Woche. Ist bei dem Autounfall ein Personenschaden eingetreten, sollte der Unfall sofort dem eigenen Versicherer mitgeteilt werden. Kam bei dem Unfall ein Verkehrsteilnehmer zu Tode, muss der Unfall zwingend innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Wird der Unfall von der Versicherung des Schädigers reguliert, hat dies in aller Regel Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse und den Schadenfreiheitsrabatt. Das ist leider unumgänglich.

Wenn das eigene KFZ bei dem Unfall ebenfalls beschädigt wurde – was der Regelfall sein dürfte -, werden die Reparaturkosten dafür von der eigenen Vollkasko-Versicherung getragen, sofern eine solche besteht. Sind also Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherer nicht identisch, muss der Schädiger zwei Stellen ansprechen, um den Unfall vollständig abwickeln zu können.

Als Geschädigter sieht die Sache ganz anders aus

Der Unfallgeschädigte muss grundsätzlich den Schadenfall nirgends melden. Er bekommt dann allerdings den Haftpflicht-Schaden an seinem KFZ auch nicht ersetzt.

Grundsätzlich gibt es zwei Stellen, die für den Haftpflicht-Schaden am KFZ nebeneinander einstandspflichtig sind: Der Unfallgegner und dessen Versicherungsgesellschaft.

Jeder Fahrzeughalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ein KFZ zu unterhalten, will er damit am Straßenverkehr teilnehmen. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, ist das Fahren mit diesem KFZ auf öffentlichen Straßen strafbar.

Aus diesem Grund muss in Deutschland ein Haftpflicht-Schaden unmittelbar vom Versicherer bezahlt werden, wenn dies verlangt wird, und der Geschädigte kann die Schadensmeldung gegenüber diesem Versicherer abgeben.

Vorsicht: Der Schadenservice der Versicherungsgesellschaft ist nicht auf Ihrer Seite!

Eines liegt auf der Hand: Nach dem Autounfall muss der gegnerische Haftpflicht-Versicherer für den Schaden an Ihrem KFZ aufkommen. Und generell gilt: Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!

Wenn Sie also ohne professionelle Unterstützung den Schadenservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen wollen, wird der gegnerische Versicherer versuchen, Ihren Schaden möglichst billig zu regulieren.

Dies geschieht, indem der gegnerische Haftpflicht-Versicherer zum Beispiel selbst einen Gutachter beauftragt, der den Unfallschaden am KFZ begutachten soll. Naturgemäß wird ein solcher Gutachter versuchen, im Sinne seines Auftraggebers (der Versicherung) den Schaden möglichst günstig zu berechnen, damit dadurch die Leistung der Autoversicherung niedriger ausfällt. Deshalb sollte man niemals einen Gutachter akzeptieren, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, selbst dann nicht, wenn die Versicherung behauptet, sie würde einen anderen Gutachter nicht bezahlen. Bei einem Haftpflicht-Schaden ist es das Recht eines Geschädigten, sich selbst objektiv ein Bild vom Unfallschaden zu verschaffen und dazu einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Die Kosten für diesen Gutachter muss im Haftpflicht-Schadenfall die gegnerische Versicherung tragen.

Gerne sparen Versicherer auch bei Reparaturkosten, indem Sie dem Geschädigten eine eigene Partnerwerkstatt andienen, die zu sehr günstigen Konditionen das KFZ wieder instandsetzt und dabei nicht selten keine fachmännische Reparatur gewährleisten kann.

Die häufigste Vorgehensweise der Autoversicherer ist allerdings diejenige, einfach Kostenpositionen bei der Schadensregulierung zu kürzen. Der Laie kann in einer solchen Situation nicht einschätzen, was ihm wirklich zusteht, und wird daher zumeist einfach auf Teile dessen verzichten, was ihm eigentlich zusteht.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Professionelle Unfallhilfe ist für den Geschädigten kostenlos

Will man nach einem Autounfall mit Haftpflicht-Schaden nicht sinnlos auf viel Geld verzichten, so sollte man einen eigenen Gutachter, einen Rechtsanwalt und eine eigene Werkstatt bei der Unfallabwicklung beauftragen. Ferner sollte man sich selbst um einen Mietwagen kümmern, sofern man während der Reparatur auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen ist.

Alle diese Leistungen müssen von der Haftpflichtversicherung getragen werden, die der Unfallverursacher unterhält. Der Geschädigte risikiert dabei keinen Schadenfreiheitsrabatt, benötigt keinen Schutzbrief und keine Rechtsschutzversicherung.

Die Verkehrsopferhilfe der UNFALLHELDEN

Die UNFALLHELDEN bieten einen Schadenservice an, der ausschließlich auf der Seite des Geschädigten agiert und dafür Sorge trägt, dass dem Geschädigten dasjenige nach einem Unfall ersetzt wird, was ihm wirklich an Schaden entstanden ist. Bei einem Haftpflicht-Schaden erfolgt die Abwicklung somit für das Unfallopfer in höchstem Maße komfortabel und zugleich ist gewährleistet, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN beinhaltet folgende Leistungen:

– Bei einem Haftpflicht-Schadenfall organisieren die Unfallhelden einen unabhängigen Sachverständigen in Ihrer Region, der das KFZ nach Absprache mit Ihnen besichtigt.
– Liegt das Gutachten vor, beauftragen die UNFALLHELDEN einen erfahrenen Rechtsanwalt, der mit Ihnen den Unfallbericht erstellt bzw. vervollständigt und die Schadensmeldung mti sämtlichen zu ersetzenden Positionen bei der gegnerischen Autoversicherung einreicht.
– Verfügen Sie nicht über eine Wunschwerkstatt, in der das KFZ repariert werden soll, organisieren Ihnen die UNFALLHELDEN gerne einen Reparaturtermin bei einer passenden Werkstatt.
– Wenn Sie während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigen, sorgen die UNFALLHELDEN dafür, dass Ihnen ein passendes Ersatzfahrzeug durch unseren Premium-Partner Europcar oder einen lokalen Anbieter zur Verfügung gestellt wird.

Kann ich den Service der UNFALLHELDEN auch nutzen, wenn ich nicht weiß, wer die gegnerische Versicherung ist?

Selbstverständlich. Über den Zentralruf der Autoversicherer können die UNFALLHELDEN herausfinden, welche Versicherungsgesellschaft einstandspflichtig ist. Den Zentralruf der Autoversicherer sollten Sie übrigens nicht selbst ansprechen, dieser ist keine staatliche Stelle, sondern eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft. Der Zentralruf versucht daher regelmäßig, den Geschädigten dazu zu bringen, den Schadenservice des zuständigen Haftpflicht-Versicherers in Anspruch zu nehmen.

Muss ich alle Leistungen von den UNFALLHELDEN beziehen?

Nein. Wenn Sie einzelne Teilleistungen von einem Anbieter Ihres Vertrauens (z.B. einem Gutachter) beziehen wollen, ist dies kein Problem.

Können mir durch den Service der UNFALLHELDEN irgendwelche Kosten entstehen?

Nein. Die Unfallhelden werden nur dann Leistungen anbieten, wenn sichergestellt ist, dass für diese Kosten der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist. Ein Kostenrisiko besteht also niemals.

Wie kann der Service der UNFALLHELDEN selbst kostenlos sein?

Das ist ganz einfach: Die UNFALLHELDEN sind ein Softwareunternehmen und stellen gegenüber ihren Kooperationspartnern Software für die Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Verfügung. Dafür erhalten die UNFALLHELDEN Lizenzgebühren, aus denen ihre Arbeit bezahlt wird. Für den Geschädigten bedeutet das: Keinerlei Kosten.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.