Autounfall im Ausland – Schreck im Urlaub

Autounfall im Ausland – praktische Tipps

Ein Autounfall bereitet immer Aufregung und Ärger, doch der Adrenalinspiegel steigt noch höher, wenn der Unfall im Ausland passiert, da dann auch noch meist Verständigungsprobleme hinzukommen. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten, und Schritt für Schritt die Situation bestmöglich zu meistern.

Im Folgenden werden Ihnen hierfür praktische Tipps nahegelegt:

Es beginnt schon mit der Vorbereitung Ihrer Reise ins Ausland – Was ist zu beachten?

Sie sollten bei Ihrer Versicherung eine kostenlose Grüne Versicherungskarte für Ihr Kfz besorgen und diese mitnehmen, auch wenn diese nicht mehr unbedingt in vielen Ländern für die Einreise notwendig ist.

Diese Karte hat etwas sehr praktisches an sich – Sie sind auf alle Fälle über Europa hinaus in den auf der Karte genannten Ländern versichert. Das heißt im Falle eines Unfalls kann diese eine große Hilfe sein, da Sie Ihre Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Versicherungs-Gesellschaften enthält, die im Falle eines Schadens Regulierungshilfe leisten können.

Besonders notwendig ist außerdem eine Europäische Unfallbericht – Vorlage im Handschuhfach mit dabei zu haben, da auf diesem alle nötigen Informationen aufgelistet sind, welche Sie bei einem Verkehrsunfall unbedingt notieren müssen.

Das praktische an diesem Bericht ist, dass es diesen in allen Sprachen gibt mit jeweils der gleichen Nummerierung, d.h. wenn Ihr Unfallgegner auch einen Europäischen Unfallbericht besitzt, aber in einer anderen Sprache, gibt es hier keine Verständnisschwierigkeiten.

Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrer Versicherung oder auch online zum Download.

Achten Sie außerdem darauf, dass es im europäischen Ausland andere Mitführpflichten als in Deutschland gibt. In den meisten Ländern sollten Sie folgende Dinge dabei haben:

• Grüne Versicherungskarte (wie schon oben erklärt)
• Feuerlöscher
• Warndreieck
• Warnweste für jeden Mitfahrer
• Verbandkasten nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. ISO-Norm 3864
• Abschleppseil
• Ersatzglühlampen
• Reserverad

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Was ist nun bei Auslandsunfällen zu tun – Die Unfallabwicklung?

In jedem Fall ist eine schnelle Schadenregulierung wichtig, damit Sie Ihren Urlaub bzw. Ihre Reise in Ruhe weiter fortsetzen können. Doch folgende Schritte müssen Sie auf alle Fälle bei einem Autounfall abwickeln:

1. Unfallstelle absichern:

Halten Sie vorsichtig am Rand an und schalten Sie die Warnblinkanlage währenddessen an. Stellen Sie ein Warndreieck auf und ziehen sowohl Sie als auch Ihre Begleiter eine Warnweste an.

Diese Maßnahmen sind neben einem Verbandkasten mittlerweile in allen europäischen Ländern Pflicht und dienen außerdem zu Ihrem Schutz. Halten Sie des Weiteren unbedingt Unfallzeugen an, damit Sie deren Kontaktdaten und Aussage dann auch aufnehmen können.

2. Erste Hilfe leisten:

Wenn Personenschäden vorliegen, rufen Sie unbedingt die Polizei und den Rettungsdienst an und leisten Sie Erste Hilfe bei Verletzten. Ein gut bestückter Verbandkasten kann sehr gute Dienste leisten.

3. Polizei rufen:

Im Ausland sollten Sie wenn möglich immer auf eine polizeiliche Unfallaufnahme bestehen, insbesondere bei hohen Sachschäden (oder gar Totalschäden), streitigen Schuldfragen, Personenschäden, Unfallflucht oder fehlendem Versicherungsnachweis des Unfallgegners.

In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) ist es wichtig die Polizei auch bei einem Bagatellschaden zu rufen, denn hierbei ist das polizeiliche Protokoll die Grundlage für die Schadenregulierung durch Schadenregulierungsbeauftragte oder die Haftpflichtversicherung.

4. Beweise sichern und aufnehmen:

Notieren Sie alle Daten des Unfallgegners (Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherung, Kennzeichen) und der Unfallzeugen (Name und Adresse).

Außerdem machen Sie unbedingt Unfallfotos von der Unfallstelle und den Unfallschäden von allen Seiten.

Achtung: Sie sollten hier auf keinen Fall eine eigene Schuld eingestehen und niemals zusagen, dass Sie für den Schaden selbst aufkommen!

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5. Ausfüllen des europäischen Unfallberichts (bzw. europäisches Unfallprotokoll):

Geben Sie alle bereits erhaltenen Daten vom Unfallgegner und Zeugen in den europäischen Unfallbericht, den Sie von einer Autoversicherung oder als Download erhalten, an.

Außerdem schreiben Sie möglichst detailgenau auf, wie der Verkehrsunfall passiert ist, und zeichnen Sie den Unfallhergang in die Skizze ein.

Gehen Sie den Bericht Schritt für Schritt mit den anderen Unfallbeteiligten durch und achten Sie darauf, welche Sachverhaltsalternativen angekreuzt werden.

Unterschreiben Sie nur, was Sie auch verstehen und fragen Sie bei Verständnisproblemen lieber nochmal nach! Denn in vielen Ländern ist nur der Unfallbericht die Beurteilungsgrundlage für die Haftung und ist nicht mehr anfechtbar.

6. Weiteres Vorgehen:

Hier kommt es nun darauf an, wie stark der Schaden an Ihrem Kfz ist.

Bei einem kleineren Schaden und bei einem noch fahrfähigen Kfz rät es sich, den Urlaub bzw. die Reise in Ruhe weiter fortzusetzen und die Schadenabwicklung anschließend von zu Hause aus richtig einzuleiten.

Rufen Sie dazu nach dem Verkehrsunfall den Zentralruf der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe oder am besten einfach die Unfallhelden an (kostenlose Hotline:

08007241794; aus dem Ausland: +498925542155).

Wir helfen Ihnen immer und leiten alle weiteren Schritte für Sie ein – kostenlos, versicherungsunabhängig und alle notwendigen Dienstleister aus einer Hand!

Was müssen Sie noch wissen?

Wenn Sie eindeutig der Schuldige an dem Autounfall sind, müssen Sie diesen Unfall bei Ihrer eignen Haftpflichtversicherung melden.

Der Schadenservice Ihrer Haftpflichtversicherung wird Ihren Unfall erst mal telefonisch aufnehmen und Sie müssen dies dann schriftlich bestätigen.

Wenn Sie als Unfallgeschädigter verletzt sind, lassen Sie sich ein Artest vom Arzt ausfüllen, damit Sie dies als Nachweis vor der gegnerischen Haftpflichtversicherung einreichen können.

Sie sollten grundsätzlich für den Fall eines Unfalls schon davor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, da auch bei einem Autounfall mit Personenschaden diese Ihnen helfen kann, unabhängig davon ob Sie Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter sind.

Wenn Sie Unfallopfer sind, wird Ihnen die Berufsunfähigkeit auf jeden Fall von der gegnerischen Autoversicherung gezahlt.
Sie sollten außerdem bei einer strittigen Schuldfrage immer lieber einen Rechtsanwalt einschalten. Zwar ist guter Rat teuer, doch gar kein Rat ist i.d.R. teurer. Dieser wird Ihnen bei Rechtsfragen zur Seite stehen und die Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchsetzen. Hier ist es auch zu raten eine Rechtsschutzversicherung zu haben, falls Sie vor Gericht gehen wollen, wenn die Versicherung Positionen kürzt.

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