Nach einem Autounfall Anwalt einschalten?

Nach einem Autounfall Anwalt einschalten?

Was bringt das und ist das wirklich notwendig?

Nach einem Unfall steht der Geschädigte mit dem Schaden an seinem Fahrzeug und unter Umständen seiner Gesundheit vor zahlreichen Herausforderungen bei der Unfallabwicklung.

Der gegnerische Versicherer hat keinerlei Interesse daran, dem Unfallopfer überhaupt irgendetwas zu bezahlen.

Und wenn dies schon notwendig sein sollte, so wird der Versicherer jedenfalls versuchen, bei der Schadensabwicklung möglichst viel Geld zum Nachteil des Geschädigten zu sparen.

Als Geschädigter ist man in dieser Situation dem Versicherer und seinem Schadensmanagement unterlegen, weshalb es notwendig ist, eine gewisse Waffengleichheit herzustellen.

Das Verkehrsrecht bzw. Verkehrsunfallrecht beinhaltet als Rechtsgebiet zahlreiche Möglichkeiten, aber auch Tücken, denen der Unfallgeschädigte ohne Fachmann kaum sinnvoll begegnen kann.

Es empfiehlt sich daher, einen in diesem Rechtsgebiet kundigen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Unfallabwicklung für das Unfallopfer übernimmt (dies kann zum Beispiel, muss aber nicht, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein).

Was kann man nach einem Verkehrsunfall beanspruchen?

Nach dem Verkehrsunfall kann der Geschädigte gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine ganze Reihe von Schadenspositionen beanspruchen, die nur der im Rechtsgebiet Verkehrsunfallrecht kundige Rechtsanwalt kennt.

Das sind zum Beispiel Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert bzw. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Haushaltsführungsschaden und dergleichen.

Was dem Geschädigten dabei genau zusteht, ist abhängig von Haftungsquote, Unfallhergang, Fahrzeugschaden und Schuldfrage und natürlich der einschlägigen Rechtsprechung.

Unverschuldeter Autounfall?

Wurde der Geschädigte unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt, so steht ihm grundsätzlich der Ersatz aller Schäden zu, die ihm tatsächlich entstanden sind.

Hat das Auto nur einen einfachen Blechschaden erlitten, so ist es unwahrscheinlich, dass der Geschädigte bei dem Verkehrsunfall erheblich verletzt wurde.

In dem Fall allerdings hat der Verunfallte jedenfalls das Recht, sein Fahrzeug durch einen unabhängigen Gutachter besichtigen zu lassen, der den Schaden am KFZ zutreffend ermittelt.

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Wer bezahlt den Gutachter?

Die Kosten für den Gutachter muss der Unfallgegner bzw. der gegnerische Versicherer tragen.

Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Anwaltskosten, da es dem Verunfallten nach der ständigen Rechtsprechung im Verkehrsrecht zusteht, sich eben die Waffengleichheit mit dem Versicherer zu verschaffen und deshalb einen auf dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht kundigen Anwalt mit der Unfallabwicklung zu betrauen.

Der Rechtsanwalt macht sodann die nach dem Verkehrsunfallrecht dem Verunfallten zustehenden Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend, damit der Unfall entsprechend reguliert wird und dem Verunfallten keine Leistungen vorenthalten werden, auf die er Anspruch hat.

Der Anwalt dient damit effektiv dem Schutz des Verunfallten vor der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall.

Nachdem die Kosten für den Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen, gibt es also keinen Grund, warum der Verunfallte keinen Rechtsanwalt einschalten sollte.

Wichtig ist allerdings, dass der Anwalt sich mit dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht auskennt, damit der Anwalt wirklich alle nach dem Autounfall bestehenden Ansprüche geltend macht und sich nicht von der Versicherung übervorteilen lässt.

Schuldfrage ungeklärt?

Ist bei einem Verkehrsunfall die Haftungsquote unklar oder liegt die Schuldfrage nicht eindeutig zum Vorteil des Verunfallten, so sollte dies im Übrigen das Einschalten kundiger Rechtsanwälte nicht hindern.

Die Anwaltskosten werden dann zwar nur entsprechend der Quote vom Versicherer übernommen, es bestehen aber dennoch Möglichkeiten, um zu verhindern, dass der Verunfallte für die Schadensabwicklung noch selbst Geld bezahlen muss.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.