Autoschaden durch Unfall

Autoschaden durch Unfall — was tun, wenn’s gekracht hat?

Wer in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt ist, dem stellen sich sofort diverse Fragen: Wer übernimmt die Reparaturkosten? Wie hoch ist der Schadenumfang? Welche ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers? Hat das Unfallauto eine Wertminderung erlitten? Sollte man sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden?

Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind:

1. Unfallstelle absichern

Aktivieren Sie die Warnblinkanlage und stellen Sie das Warndreieck in 100 Meter Abstand zum Unfallort auf.

2. Erste Hilfe

Falls nötig, leisten Sie erste Hilfe und verständigen den Notruf unter 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr)
Gerade wenn Benzin austritt, sollte auf jeden Fall die Feuerwehr verständigt werden.

3. Sichern Sie Beweise vom Unfallort

Für den Geschädigten ist es sehr wichig, ausreichend Fotos und/oder Skizzen von der Unfallstelle zu machen.

Daraus sollte sich die genaue Stellung der beteiligten Fahrzeuge ergeben. Diese Form der Beweissicherung erleichtert es nach einem Unfall, den Schaden beim gegnerischen Versicherer geltend zu machen.

Zudem sollte der Geschädigte zusammen mit dem Schädiger einen Unfallbericht anfertigen.

4. Notieren Sie die wichtigsten Informationen des Unfallgegners

Folgende Daten sind nötig, um die Schadenregulierung mit der Versicherung durchzuführen:

  • Das amtliche Kennzeichen des Schädigers
  • Name und Anschrift vom Unfallgegner
  • Name der gegnerischen Autoversicherung
  • Ort, Datum und genaue Uhrzeit des Verkehrsunfalls
  • Falls vorhanden, Name und Anschrift von Unfallzeugen

Sollten Sie die Versicherung des Schädigers nicht kennen, können Sie über dessen Namen, Kennzeichen und das Unfalldatum beim Zentralruf der Autoversicherer den Versicherer des Unfallverursachers herausfinden.

5. Unfallstelle räumen

Wenn es sich lediglich um einen kleinen Unfallschaden handelt, räumen Sie zügig den Unfallort, um den Verkehr nicht allzu lang zu behindern.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

6. Schuldanerkenntnis in keinem Fall abgeben

Vermeiden Sie es, noch vor Ort ein Schuldanerkenntnis abzugeben.

Die Schuldfrage bei einem Autounfall sollte durch die Polizei ermittelt werden.

7. Nach dem Unfall: Einen Sachverständigen kontaktieren

Wichtig ist nach dem Unfall, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
Dieser ermittelt die Schadenhöhe am Fahrzeug, die voraussichtlichen Reparaturkosten (dies beinhaltet auch die Stundenverrechnungssätze einer Werkstatt), den Wiederbeschaffungswert, Restwert und den voraussichtlichen Nutzungsausfall des KFZ. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss auch für diese Kosten aufkommen.

Alternativ können Sie den Schaden gegen Vorlage einer Reparaturrechnung beim gegnerischen Versicherer geltend machen.

8. Schadenregulierung – Nur mit Profis!

Sobald der Schadenumfang ermittelt ist, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen.

Dadurch ist gewährleistet, dass Sie in vollem Umfang zu Ihrem Recht kommen und der Unfallschaden in voller Höhe beglichen wird.

9. Lohnt sich eine Rückstufung im Schadenfall wirklich?

Sollten Sie den Unfall durch eigenes Verschulden verursacht haben, überprüfen Sie, ob sich eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt für Sie lohnt. Häufig ist es günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen und dafür keine erhöhten Versicherungsbeiträge im Folgejahr bezahlen zu müssen.

Ebenso sollte man sich überlegen, den Schaden am eigenen KFZ ggf. über die Vollkasko abwickeln zu lassen (auch hier drohen höhere Beiträge im Folgejahr) oder auch hier die Schadenhöhe selbst zu bezahlen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.