Das Autokennzeichen
Jeder Autofahrer ist verpflichtet, das amtliche Autokennzeichen gemäß den Vorschriften laut Verkehrsrecht gut sichtbar am Auto mitzuführen.
Richtlinien über sämtliche verschiedene Kennzeichen findet man in der Fzv (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) oder in der StVG.
Welche Arten von Kennzeichen gibt es?
1. Das amtliche Kennzeichen, auch Nummernschild genannt.
2. Saisonkennzeichen
3. Wechselkennzeichen
4. Ausfuhrkennzeichen und Überführungskennzeichen
5. Kurzzeitkennzeichen und Oldtimerkennzeichen
6. Sonderkennzeichen
7. Grünes Kennzeichen
Das amtliche Kennzeichen/Standardkennzeichen
Dieses Kennzeichen benötigt jedes Kfz in Deutschland. Dort müssen die Prüfplaketten der Hauptuntersuchung(TÜV)angebracht werden. Ein amtliches Kennzeichen bei dem die Prüfplakette fehlt zieht ein Bußgeld von 10 Euro nach sich.
Nachdem das Kfz zugelassen wurde, erhält man einen Antrag für die Anfertigung seines Nummernschildes. Erst wenn das Kennzeichen am Auto angebracht ist darf man damit fahren ohne einen Bußgeldbescheid laut Bußgeldkatalog zu riskieren.
Zu einem Fahrverbot kommt es bei Missachtung nicht. Sie sollten das Autokennzeichen dennoch immer von einem zertifizierten Schildermacher kaufen. Dann können Sie sich sicher sein, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Autokennzeichen eingehalten werden.
Unterscheidungszeichen und Erkennungszeichen
Die ersten ein bis drei Buchstaben des amtlichen Autokennzeichens geben Auskunft zum Landkreis oder der Stadt in Deutschland, in der das Auto zugelassen wurde. Diese gelten als Erkennungsnummer. Die anderen Ziffern auf dem Kennzeichen kann man sich meistens selbst aussuchen.
Sie sollen das eigene Auto von anderen unterscheiden. Bei der Kennzeichenbeleuchtung hat sich nicht viel geändert. Bei einer Erneuerung des Kennzeichens ist ein reflektierendes Autokennzeichen Pflicht. Denn ein selbstleuchtendes Kennzeichen erhöht die Verkehrssicherheit.
Saisonkennzeichen
Nach der Zulassung des Kfz kann der Halter ein Saisonkennzeichen anfordern. Der Autohalter kann sich einen beliebigen Zeitraum aussuchen in dem das Kennzeichen gültig ist.
Dieses Kennzeichen darf nur innerhalb des Zulassungszeitraumes benutzt werden. Wird das Fahrzeug außerhalb der gültigen Zeit gefahren gilt das als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld wird fällig.
Die Nummernschilder verfügen über eine Anmerkung, in welchem Zeitraum sie gültig sind, so dass bei einer Verkehrskontrolle sofort auffällt, ob das Autokennzeichen missbräuchlich verwendet wurde.
Wechselzeichen
Ein Wechselkennzeichen gibt es erst seit 2012. Es ist für diejenigen gedacht, die zwei Autos haben, auf die das selbe Kennzeichen passt.
Das Kennzeichen darf an beiden Autos angebracht werden, allerdings darf man somit auch immer nur ein Auto in Betrieb sein. Die Kfz-Zulassung muss allerdings für beide Autos einzeln vorgenommen werden.
Ausfuhrkennzeichen
Möchte man ein Auto ins Ausland befördern oder möchte man es im Ausland verkaufen ist ein Ausfuhrkennzeichen notwendig. Dieses Kennzeichen ist nicht für den dauerhaften Gebrauch zugelassen.
Die Gültigkeit der Kennzeichen liegt zwischen 15 Tagen und einem Jahr. Außerdem ist es international gültig.
Überführungskennzeichen und Kurzkennzeichen
Kurzkennzeichen gelten 5 Tage lang. Ein Kurzkennzeichen kann relativ einfach angefordert werden, es verfällt nach 5 Tagen aber automatisch.
Fahren Sie weiterhin mit dem Kennzeichen wird ein hohes Bußgeld fällig. Ein Überführungskennzeichen wird für Überführungsfahrten benötigt. Auch bei einer Überführungsfahrt innerhalb Deutschlands kommt das Kennzeichen zum Einsatz.
Oldtimer Kennzeichen
Ein weiteres Kfz-Kennzeichen ist das „H-Kennzeichen“, wobei H für „Historisches Kraftfahrzeug“ steht. Eine Voraussetzung für dieses Kennzeichen ist, dass das Auto älter als 30 Jahre sein muss.
Gilt ein Fahrzeug als Oldtimer spart man bei der Versicherung und der Kfz-Steuer. Außerdem müssen sich manche Oldtimer nicht an die Verordnung zur Feinstaubplakette und ähnliche Vorschriften zum Umweltschutz halten. Allerdings müssen auch Oldtimer regelmäßig zur Abgasuntersuchung sowie zur Hauptuntersuchung. Die Pflicht zur Durchführung der Abgasuntersuchung hängt jedoch von der Erstzulassung und der Antriebsart des Oldtimers ab.
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Sonderkennzeichen
Manche Kennzeichen sehen etwas anders aus als die Standardkennzeichen. Diese haben meist eine besondere Bedeutung. Sonderkennzeichen sind z. B. Behördenkennzeichen, Diplomatenkennzeichen und Polizeikennzeichen.
Ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen hat einige Vorrechte gegenüber einem „normalen“ Kfz. Behördenkennzeichen werden nach einem einheitlichen System entworfen.
Diese Kennzeichen werden auch auf Autos angebracht, die der Bund als Dienstwagen, z.B. den Angestellten des Bundestags zur Verfügung stellt. Sie beginnen immer mit „BD“.
Grünes Kennzeichen
Grüne Kennzeichen bekommen hauptsächlich die Fahrzeuge von Hilfsorganisationen als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Auto anbringen darf, muss keine Kfz-Steuer bezahlen. Die Vorraussetzung hierfür ist, dass die Zulassungsbehörde dem Antrag stattgibt.
Kennzeichengröße und Kennzeichenschrift
Die Kennzeichengröße kann von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein. Es gibt jedoch nur zwei mögliche Schriftarten: Die Mittelschrift und die Engschrift.
Die Mittelschrift ist der Normalfall und die Engschrift darf nur dann angewendet werden, wenn der Platz bei der Mittelschrift nicht ausreicht. Es gibt einzeilige und zweizeilige Kennzeichen, wobei letzteres hauptsächlich bei Motorrädern vorkommt.
Wann braucht man ein Versicherungskennzeichen?
Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung müssen in Deutschland nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten daher auch kein Kfz-Kennzeichen. Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einem Verwarngeld oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Kfz-Kennzeichen in Deutschland
Eine neue Regelung seit 2015 erspart es Autohaltern das Kennzeichen zu wechseln wenn man in eine andere Stadt zieht. Eine Ummeldung des Autohalters bei der Zulassungsbehörde ist dennoch erforderlich. Seit 2002 gibt es in Deutschland nur noch „Euro-Kennzeichen“. Auf dem Kfz-Kennzeichen ist bereits das EU-Zeichen zu sehen, daher muss der Fahrzeughalter das ovale Nationalitätenkennzeichen nicht auf das Heck kleben.