Der Auffahrunfall

Der Auffahrunfall

Schnell passiert und unerfreulich

Ein Auffahrunfall ist schnell geschehen. Der Hinterherfahrende ist einen Augenblick abgelenkt und schon ist der Unfall passiert.

Als der Vorausfahrende ist man in einer solchen Situation froh, wenn durch den Auffahrunfall nur ein Blechschaden entstanden ist und weiter keine Schäden oder ein Schleudertrauma eingetreten sind.

Doch was nun?

1. Ruhe bewahren

Ein klarer Kopf ist für alle weiteren Schritte nach einem Auffahrunfall eine wichtige Grundvoraussetzung. Eine hitzige Diskussion mit dem Schädiger hilft nach einem Autounfall nicht weiter.

2. Absichern der Unfallstelle

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen und den Unfallort mit einem Warndreieck absichern.
Dabei sollte für das Warndreieck auf den nötigen Sicherheitsabstand (100m-400m) sowie auf die Übersichtlichkeit des Geländes geachtet werden. Bei Hügeln, Kurven o.ä. muss die Reichweite eventuell angepasst, das heißt verlängert werden.

3. Wurde bei dem Auffahrunfall jemand verletzt?

Ist jemand bei dem Unfall offensichtlich verletzt worden, so muss einer der Unfallbeteiligten zwingend die Polizei und den Notruf alarmieren. Neben dem Alarmieren der Hilfskräfte ist es außerdem notwendig, Erste Hilfe zu leisten.

Auch wenn keine offensichtlichen Verletzungen vorliegen, sollte der Geschädigte prüfen, ob zB. sein Kopf und Genick noch vollständig beweglich sind. Oftmals zeigt sich zum Beispiel ein Schleudertrauma schon in dieser Phase.
Ein Schleudertrauma ist die Verletzung, die bei einem Auffahrunfall am häufigsten auftritt.

Warum das so ist, liegt auf der Hand:
Bei einem Schleudertrauma werden durch die plötzliche Krafteinwirkung die Halsmuskeln überdehnt oder in schlimmeren Fällen auch die Wirbel beschädigt.
Daraus resultieren starke Verspannungen und damit verbundene Bewegungseinschränkungen bzw. Kopf- und Nackenschmerzen. Vereinzelt treten diese Symptome auch erst etwas später im Tagesverlauf auf.

Generell ist mit einem Schleudertrauma nicht zu spaßen, es kann unbehandelt zu nachhaltigen Beeiträchtigungen führen.

Der Geschädigte sollte also auch dann, wenn er an der Unfallstelle nicht sofort Schmerzens verspürt, dennoch einen Arzt aufsuchen. Wie ein Schleudertrauma zu behandeln ist, weiß der behandelnde Arzt.

Die Behandlung kann umso effizienter erfolgen, je mehr Informationen über den Unfall und zum Beispiel die Krafteinwirkung geschildert werden können.
Behandlung und Attest durch einen Arzt schließen außerdem Ärger mit der Versicherung weitgehend aus und sorgen für eine rechtliche Grundlage, falls eine Forderung nach Schmerzensgeld im Raum stehen sollte.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

4. Austausch von Kontakt- und Versicherungsdaten

Nach dem Auffahrunfall müssen die entsprechenden Daten mit dem gegnerischen Unfall-Beteiligten ausgetauscht werden.

Dazu gehören Name, Anschrift, KFZ-Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. (Die Versicherungsnummer finden Sie auf der Versicherungskarte, die der Unfallgegner hoffentlich bei sich führt) Wichtig sind ebenfalls Namen und Anschrift von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.

5. Dokumentation nach dem Auffahrunfall

Eine Unfallskizze ist in jedem Fall sinnvoll, um später einen Unfallbericht fertigen zu können. Mithilfe von Fotos lassen sich Unfallstelle und Schaden zudem gut dokumentieren. Später sollte auch ein umfangreicher Unfallbericht verfasst werden, in dem der Unfallhergang detailliert beschrieben wird. Denn auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden ist man durch dieses Vorgehen auf der sicheren Seite. Daneben ist es als Geschädigter sinnvoll, einen eigenen Gutachter später mit der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies erleichtert und beschleunigt die Schadenabwicklung erheblich. Der Gutachter trifft darüber hinaus auch eine Aussage über eine eingetretene Wertminderung und die Reparaturdauer in einer Vertragswerkstatt. Dies ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.

6. Polizei alarmieren

Oft stellt sich auch ohne Personenschaden die Frage, ob bei einem Auffahrunfall die Polizei gerufen werden muss. Prinzipiell besteht keine Pflicht, nach einem Autounfall ohne Personenschaden die Polizei zu rufen, ein kleinerer Blechschaden kann auch ohne Polizei abgewickelt werden.

Nur bei Personenschäden oder großen Sachschäden muss die Polizei informiert werden. Allerdings empfehlen Experten auch bei einem weniger schweren Autounfall, die Polizei zu alarmieren, um eine optimale Unfallaufnahme, vor allem auch gegenüber der Versicherung, sicherstellen zu können.

Wichtig ist dies vor allem dann, wenn es sich bei dem Wagen des Schädigers um einen Wagen mit einem ausländischen Kennzeichen handelt oder der Unfall im Ausland passiert ist.

7. Schuldfrage

Bei einem Auffahrunfall muss nicht notwendigerweise der Auffahrende Schuld sein, meistens ist es allerdings er, der den Unfall verschuldet. Zwar gilt im Allgemeinen die Volksweisheit „Wenn’s hinten kracht, gibt es vorne Geld“ aber bei Kettenunfällen oder unsachgemäßem Verhalten, das der Vorausfahrende an den Tag gelegt hat, kann auch eine Teilschuld an dem Auffahrunfall bestehen.
Damit wären sowohl die eigene, als auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Pflicht.

In solchen Fällen empfiehlt es sich immer und besonders dann, wenn der Geschädigte unverschuldet in den Auffahrunfall verwickelt wurde, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer übernimmt und so dafür Sorge trägt, dass der Geschädigte den gesamten Schaden ersetzt bekommt. Die Kosten für Anwalt und Gutachter muss derjenige im Übrigen nicht fürchten, der unverschuldet in den Autounfall verwickelt wurde. Diese Kosten sind in vollem Umfang vom Unfallgegner bzw. von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.

8. Versicherungsabwicklung

Wurde man unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, so empfiehlt es sich bei der Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung unbedingt, professionelle Unfallhilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist es, dass ein Gutachter den durch den Unfall verursachten Schaden dokumentiert und ein Anwalt den Schaden beim Versicherer des Schädigers zur Regulierung einreicht. Ist die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht bekannt, so kann sie über den Zentralruf der Autoversicherer in der Regel schnell und unproblematisch in Erfahrung gebracht werden.

Handelt es sich bei dem Schaden nach dem Unfall nur um einen sog. Bagatellschaden (Schadenshöhe zwischen 700 und 800 Euro), also wenn der Auffahrunfall zum Beispiel nur einen kleinen Kratzer in der Stoßstange verursacht hat, so genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Die Kosten für ein Gutachten werden dann vom Versicherer nicht übernommen.

Hüten sollte man sich davor, einen Gutachter zu akzeptieren, der von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragt wurde, oder eine Vertragswerkstatt der Versicherung zur Reparatur zu nutzen. In beiden Fällen verzichtet der Geschädigte dabei schnell auf Leistungen, die ihm nach dem Unfall zustehen würden. In vielen Fällen, kann über eine eigene Werkstatt günstiger repariert werden oder zumindest qualitativ hochwertigere Arbeit in Anspruch genommen werden.
Generell ist die Nutzung eines unabhängigen Dienstleisters angebracht. Die Versicherung ist in den meisten Fällen daran interessiert, die Schadens- und Reparatursumme nach unten zu drücken, um weniger auszahlen zu müssen.

9. Unfällen vorbeugen

Optimalerweise kommt es natürlich gar nicht erst zu einem Auffahrunfall. Am einfachsten funktioniert das indem der Mindestabstand zum vorausfahrenden Wagen eingehalten wird. Dabei gilt die Faustregel „Abstand gleich halbe Tacholänge“. Auch generell vorausschauendes Fahren zahlt sich aus, um plötzliches Bremsen des Vordermannes nicht mit der eigenen Stoßstange abfedern zu müssen.

Besonders auf der Autobahn sollte beachtet werden, dass eine Lücke nicht zum Einscheren einlädt sondern aus Sicherheitsgründen vorhanden ist. Werden solche Sachen mit einer gewissen Sorgfalt berücksichtigt, lässt sich ein Autounfall leichter verhindern.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.