Alkohol und Drogen am Steuer

Alkohol und Drogen am Steuer

Trunkenheit am Steuer sowie Drogeneinfluss sind häufig die Ursache für schwere Autounfälle und gelten als Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).

Sie gefährden damit Ihre eigene Sicherheit und das Leben vieler anderer Verkehrsteilnehmer.

Deswegen sieht der Bußgeldkatalog für Alkoholmissbrauch am Steuer sowie Drogen empfindliche Strafen vor, wie z. B. Fahrverbot, Führerscheinentzug, einen Bußgeldbescheid oder eine Geldstrafe vor.

Das Strafmaß bemisst sich nach dem Promillewert. Wie sich Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bemerkbar machen und welche Gefahren bestehen, können Sie hier lesen:

Promillegrenzen

0,5 Promille ist der Promillewert den Sie maximal haben dürfen ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Allerdings soll das nicht heißen dass Sie trinken können bis Sie diese Grenze erreicht haben, denn wenn es in Folge von Alkohol am Steuer zu einem Autounfall kommt müssen Sie auch schon ab 0,3 Promille mit Strafen und dem Führerscheinentzug rechnen.

0,3 Promille sind sehr schnell erreicht, oft schon nach einem Bier.

Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,3 bis 1,09 Promille ist man relativ fahruntüchtig.

Fährt man dennoch mit diesem Promillenwert begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Fahrverbot sowie Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Ergeben sich bei einem Alkoholtest mehr als 1,1 Promille ist die Fahrtüchtigkeit komplett ausgeschlossen selbst wenn keinerlei Anzeichen von Trunkenheit vorliegen.

Ist die Alkoholkonzentration im Blut derartig hoch müssen Sie mit harten Strafen rechnen wie z. B. Führerscheinentzug bis zu 6 Monaten und im Härtefall sogar mit einer Freiheitsstrafe. Es ist selten der Fall aber es kommt dennoch vor dass der Promillewert bei Autofahrern bei 2,0 Promille liegt(Trunkenheitsfahrt).

In diesem Fall kann der Führerschein auch unbefristet entzogen werden. Liegt der Promillewert nach einem Alkoholtest bei 1,0 und mehr kann eine Blutentnahme zur genauen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration angeordnet werden.

Die 0-Promillegrenze

Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden sowie für Autofahrer unter 21 Jahren gilt die 0-Promillegrenze laut StVG.

Wer bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, muss an einer kostenpflichtige Nachschulung bzw. einem Aufbauseminar teilnehmen, und obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Auswirkungen von Alkohol am Steuer

Schon kleine Mengen an Alkohol führen zu Fahruntüchtigkeit. Ausfallerscheinungen und Fahrunsicherheit sind keine Seltenheit.

Wird Ihnen als Alkoholsünder der Führerschein entzogen, können die Führerscheinbehörden eine Nachschulung / Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern.

Die bekanntesten Auswirkungen sind eine mangelnde Koordination sowie eine eingeschränkte Reaktionszeit.

Doch das ist nicht alles: Die Sicht verschlechtert sich, man hat das Gefühl, als würde man durch einen langen Tunnel blicken, das Licht von entgegenkommenden Autos blendet mehr und rote Ampeln werden öfter übersehen.

Drogen im Straßenverkehr

Die Einnahme von Drogen ist in Deutschland laut StGB verboten. Wird bei einem Drogentest Drogeneinfluss nachgewiesen, müssen Sie auch hier mit Strafen rechnen.

Denn Drogen am Steuer sind genauso schlimm wie Alkohol, nur dass es bei Drogen keinen Grenzwert gibt. Die Geldstrafen für Drogen am Steuer sind hoch; beim ersten Verstoß zahlen Sie 500€ und kassieren 2 Punkte; werden Sie ein zweites und drittes mal erwischt, bleibt es bei jeweils zwei Punkten, die Geldstrafe vergrößert sich aber auf 1.000 und 1.500€.

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Weiche und harte Drogen

Cannabisprodukte werden zu den weichen Drogen gezählt. Diese werden auch am häufigsten nachgewiesen. Wird nur der Besitz der Droge nachgewiesen, müssen Sie nicht mit einem Führerscheinentzug rechnen.

Es kann aber passieren, dass ein Drogenscreening angefordert wird, um den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen. Werden die Drogen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gebracht, wird eine MPU angeordnet. Je nachdem, wie lange der Konsum her ist, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen.

Sind sogenannte harte Drogen im Spiel (Heroin, Methadon), wird Ihnen der Führerschein mind. 6 Monate entzogen, auch wenn Sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind, sondern diese nur besitzen.

Auswirkung von Drogen am Steuer

Die Auswirkungen von Drogen während des Fahrens lassen sich nur schwer definieren. Mögliche Auswirkungen sind aber:

Zusammenbruch des Kreislaufs, Raum- und Zeiteinschätzungen sind gestört und es kann zu starken Halluzinationen kommen.

Drogen sind schädlich für den ganzen Körper und man sollte komplett auf sie verzichten, nicht nur dann, wenn man mit dem Auto fährt.

Dies stellt einen Verstoß gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz, umgs.auch Drogengesetz genannt) dar.

Funktioniert ein Promillerechner?

Nach einer Party stehen viele Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie nun doch noch mit dem Auto fahren, oder ob die Grenze von 0,5 Promille bereits erreicht ist.

Promillerechner gibt es reichlich im Internet, als App oder als Messgerät. Doch wie und wie gut funktionieren diese? Sie müssen bei der Berechnung verschiedene persönliche Angaben machen, wie z. B. Geschlecht, Alter, Körpergröße und -gewicht. Dann geben Sie alle alkoholischen Getränke und die Menge, die Sie getrunken haben, ein.

Haben Sie das getan, erscheint der errechnete Promillewert. Allerdings sollten Sie sich in keinem Fall auf das Ergebnis verlassen. Denn der Wert kann keine Auskunft über Ihre Reaktionsfähigkeit geben.

Daher sollten Sie auf solche Hilfsmittel eher verzichten und lieber das Taxi nehmen oder zu Fuß gehen. Sicher ist sicher.

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